Mettmann (ots) - Mit unserer Pressemitteilung / ots 1702118 vom 22.02.2017 kündigte die Polizei im Kreis Mettmann, unter der Überschrift: "Kein närrischer Ausnahmezustand am Steuer!", verstärkte Polizeikontrollen im Straßenverkehr zur Karnevalszeit an. Von dieser Ankündigung anscheinend vollkommen unberührt, war am späten Freitagabend des 24.02.2017, gegen 21.44 Uhr, der Fahrer eines grünen PKW Opel Corsa auf der Hauptstraße im Velberter Ortsteil Langenberg unterwegs. Als der 27-jährige Opel-Fahrer angehalten und kontrolliert wurde, räumte der Velberter sofort ein, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Außerdem gestand er auch aktuellen Alkoholkonsum ein. Ein daraufhin durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,1 Promille (0,57 mg/l).
Daraufhin leitete die Velberter Polizei ein Strafverfahren gegen den 27-Jährigen ein wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einer Trunkenheitsfahrt. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Selbstverständlich wurde dem Beschuldigten anschließend jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen ausdrücklich untersagt, bevor er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seinen weiteren Heimweg zu Fuß antreten durfte.
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