Stadt und Landkreis Kassel: Verkehrskontrollen am Rosenmontag: Kein Alkohol, aber fünf Mal Drogen am Steuer

Kassel (ots) - Die Kasseler Polizei nahm auch am gestrigen Rosenmontag die Verkehrsteilnehmer auf Kassels Straßen genauer unter die Lupe. Zur Steigerung der Verkehrssicherheit liegt das Hauptaugenmerk der vermehrten Kontrollen an den feucht-fröhlichen Karnevalstagen derzeit darauf, Unverbesserliche aus dem Verkehr zu ziehen, die sich trotz aller Appelle alkoholisiert oder gar drogenberauscht ans Steuer ihres Autos setzen und damit sich und andere gefährden. Zwar war am gestrigen Rosenmontag besonders erfreulich, dass die Beamten bei den zahlreichen Kontrollen nicht einen einzigen alkoholisierten Fahrer aus dem Verkehr ziehen mussten. Bei Drogen im Straßenverkehr hingegen fällt die Zwischenbilanz erneut weniger positiv aus. Fünf der überprüften Autofahrer waren offenbar drogenberauscht am Steuer ihres Wagens unterwegs und mussten die Beamten anschließend zur Blutentnahme mit aufs Revier begleiten.

Wie bereits vor Karneval angekündigt, fanden die Verkehrskontrollen durch die Polizei auch am Rosenmontag wieder an mehreren Orten in Stadt und Landkreis Kassel statt. Dazu überprüften die verschiedenen Kasseler Reviere und Stationen nicht nur an fest eingerichteten Kontrollstellen die Verkehrsteilnehmer auf ihre Fahrtauglichkeit, auch im fließenden Verkehr waren die Beamten mit Funkstreifenwagen und Zivilwagen für die Verkehrssicherheit im Einsatz.

Dabei war in einer von Beamten des Polizeireviers Nord an der Gelnhäuser Straße eingerichteten Kontrollstelle gegen 18 Uhr ein 18-Jähriger aus Kassel aufgefallen. Er geriet in den Verdacht, drogenberauscht am Steuer seines Pkw gesessen zu haben, weshalb er die Beamten zur Blutentnahme mit aufs Revier begleiten musste. Gegen 22 Uhr fuhr dann ein 28-Jähriger aus Bulgarien mit einem Mazda in die Kontrollstelle, die Beamte des Reviers Nord für mehrere Stunden in Höhe eines Einrichtungsmarktes an der Holländischen Straße in Fahrtrichtung Vellmar eingerichtet hatten. Wie sich herausstellte, waren die an seinem Pkw angebrachten Karlsruher Kennzeichen mit gefälschten Zulassungsplaketten versehen und der Wagen überhaupt nicht zugelassen. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass der 28-Jährige ohne Führerschein und offensichtlich drogenberauscht unterwegs war. Ein Test hatte auf Kokain und THC in seinem Urin angeschlagen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Zahlung einer Sicherheitsleistung entließen sie den 28-Jährigen wieder auf freien Fuß. Er muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss sowie Urkundenfälschung verantworten.

Im Verdacht, unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein Auto gefahren zu sein, steht nach den gestrigen Kontrollen auch ein 33-Jähriger aus dem Werra-Meißner-Kreis. Ihn hatte eine Streife des Polizeireviers Ost gegen 23:15 Uhr auf der Leipziger Straße in Niederkaufungen angehalten und festgestellt, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem stellten sie bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen fest. Ein Test schlug anschließend auf Amphetamine in seinem Urin an, weshalb sie dem 33-Jährigen von einem Arzt eine Blutprobe entnehmen ließen.

Einen drogenberauschten Autofahrer hatte wenige später, gegen 0:30 Uhr, auch eine Funkstreifenbesatzung des Polizeireviers Mitte auf der Querallee in Kassel aus dem Verkehr gezogen. Bei dem 22-jährigen Kasseler zeigte ein Test auf Betäubungsmittel ebenfalls einen zeitnah zurückliegenden Drogenkonsum an. Er musste die Beamten zur Blutentnahme mit aufs Revier begleiten und sich nun wegen Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.

Die Wirkung und Dauer einer Drogenbeeinflussung unterschätzt hatte offenbar auch ein 18-jähriger Fahranfänger aus Kassel, der mit seinem Pkw gegen 1:15 Uhr auf der Wolfhager Straße stadtauswärts unterwegs war. Er nannte einen mehrere Tage zurückliegenden und seinen bislang einzigen Cannabiskonsum als Grund für den Drogen in seinem Urin anzeigenden Test. Auch wenn die Beamten Zweifel an dem von ihm genannten dazwischenliegenden mehrtägigen Zeitraum hatten, eine Drogenbeeinflussung kann auch noch mehreren Stunden nach dem Konsum vorliegen und Autofahrer erheblich in ihrer Wahrnehmung sowie Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Dem 18-Jährigen ließen die Beamten anschließend von einem Arzt ebenfalls eine Blutentnahme entnehmen und leiteten ein Verfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss gegen ihn ein.

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