Gezielte Drogenkontrollen an der Brachter Straße – Ratingen / Kreis Mettmann – 1703019

POL-ME: Gezielte Drogenkontrollen an der Brachter Straße - Ratingen / Kreis Mettmann - 1703019
Symbolbild: Verkehrskontrolle der Polizei

Mettmann (ots) - Am Donnerstagnachmittag des 02.03.2017 führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, zusammen mit den aus ganz NRW stammenden Teilnehmern eines polizeilichen Fortbildungslehrgangs "Drogen im Straßenverkehr" am polizeilichen Bildungszentrum Neuss, wieder einmal gezielte Drogenkontrollen im Straßenverkehr des Kreises Mettmann durch. Die erste der für dieses Jahr geplanten Kooperationskontrollen fand in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, an der außerörtlichen, stark frequentierten Brachter Straße (L 422) in Ratingen, nahe des Autobahnkreuzes Ratingen-Ost (A44/A3), in Höhe der dortigen Autobahnmeisterei statt.

In der vierstündigen Kontrollzeit wurden insgesamt 54 Kraftfahrzeugführerinnen und -führer hinsichtlich eines möglichen Drogenkonsums überprüft. Bei sechs männlichen Verkehrsteilnehmern erhärteten konkrete Feststellungen den Verdacht soweit, dass die Entnahme einer Blutprobe zum gerichtsverwertbaren Nachweis des Drogenkonsums angeordnet werden musste. Bei einem belastenden Ergebnis erwarten die betroffenen Fahrzeugführer für eine nachgewiesene Drogenfahrt schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 500,- Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich auf drei Punkte. In jedem Fall aber erhält immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Bei den aktuellen Kontrollen am 02.03.2017 in Ratingen wurden weitere kleinere Verkehrsverstöße, aber auch noch eine Straftat festgestellt. Im schwarzen Audi A3 eines 22-jährigen Fahrzeugführers aus Wülfrath, der nach dem Ergebnis eines an Ort und Stelle durchgeführten Drogentests unter dem Einfluss von Cannabis und Kokain stand, wurden gleich mehrere Tütchen mit kleinen Mengen illegaler Betäubungsmittel, offenbar Cannabis und Amphetamine gefunden und sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen des Besitzes von illegalen Betäubungsmitteln wurde eingeleitet.

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