Kontrolle eines Radfahrers führt Polizei zu weiteren Verstößen

Grevesmühlen (ots) - Im Zusammenhang mit der Kontrolle eines Radfahrers am Sonntag gegen 5:45 Uhr in Grevesmühlen, ergaben sich im Laufe der polizeilichen Maßnahmen Anhaltspunkte für mehrere Verstöße unterschiedlicher Gesetzesgrundlagen. Die Polizeibeamten beabsichtigten am Sonntagmorgen zwei Radfahrer im Wohngebiet, Ploggenseering, zu kontrollierten. Diese flüchteten zunächst durch enge Gassen, die mit einem Pkw nicht befahrbar waren. Die Beamten verließen den Streifenwagen und fahndeten im Nahbereich nach den Radfahrern. In einem Aufgang konnte ein Damenrad und hinter einer offenen Tür ein 20 Jahre alter, der Polizei bereits bekannter, Mann festgestellt werden. Mit Hilfe der Rahmennummer des Fahrrades wurde durch ein Abgleich im polizeilichen System eine Übereinstimmung mit einer Diebstahlshandlung bekannt. Bei der Durchsuchung des Heranwachsenden fanden die Polizisten darüber hinaus eine Gewehrpatrone und ein Klappmesser mit betäubungsmittelähnlichen Anhaftungen. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft wurde daraufhin eine Durchsuchung der Wohnräume des nun Beschuldigten angeordnet. Die ehemalige Partnerin händigte den Beamten an der im Melderegister verzeichneten Anschrift ein Paket aus, welches dem 20-Jährigen gehören soll. In dem Paket befanden sich mehrere zehn Gramm Marihuana. Zusätzlich lagen in der Wohnung auf einem Teller Reste von Amphetaminen. Im Gespräch mit der Zeugin stellte sich heraus, dass der Mann vor einigen Monaten ausgezogen ist. Die Beamten begaben sich daraufhin zum aktuellen Aufenthaltsort des Beschuldigten. Bei der Durchsuchung beider Anschriften wurde auch ein Rauschgiftspürhund eingesetzt. Dieser zeigte in der neuen Behausung auf eine kleine Tüte, in der sich vermutlich ebenfalls Betäubungsmittel befanden. Gegen den 20-Jährigen aus Grevesmühlen wird nun wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, gegen das Waffengesetz und Verdachts der Hehlerei ermittelt. Zusätzlich handelte der Heranwachsende aufgrund der fehlenden Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ordnungswidrig.

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