Pressebericht vom 12.03.2017
Inhalt:
359. Tankstelleneinbruch in Unterschleißheim – Festnahme auf frischer Tat
360. Festnahme eines Drogendealers in Obergiesing
361. Leicht alkoholisierter Radfahrer fährt bei Anhaltung zur Verkehrskontrolle gegen die geöffnete Beifahrertür eines Polizeifahrzeugs – Schwabing
362. Gefährliche Körperverletzung und Bedrohung bei Autokauf - Neuaubing
359. Tankstelleneinbruch in Unterschleißheim – Festnahme auf frischer Tat
Am Mittwoch, 08.03.2017, gegen 23.25 Uhr, rief ein Zeuge bei der Polizei an und teilte einen Einbruch in eine Tankstelle in Unterschleißheim mit. Die angetroffenen Polizeibeamten konnten daraufhin einen 40-jährigen Rumänen beobachten, wie dieser aus einem eingeschlagenen Fenster der Tankstelle herauskletterte und davon lief. Der 40-jährige wurde verfolgt, kurz darauf gestellt und konnte vorläufig festgenommen werden.
In seiner Vernehmung gab er an alkoholische Getränke gesucht zu haben.
Der diensthabende Staatsanwalt beantragte aufgrund fehlenden Wohnsitzes einen Haftbefehl gegen den 40-Jährigen, der dann durch den Ermittlungsrichter erlassen wurde.
360. Festnahme eines Drogendealers in Obergiesing
Ermittlungen durch das Rauschgiftdezernat München ergaben, dass in einem Wohnanwesen in Obergiesing, durch einen zunächst unbekannten Täter, ein reger Handel mit Betäubungsmitteln betrieben werden soll.
Im Zuge dieser Ermittlungen konnte am Mittwoch, 08.03.2017, gegen 19.30 Uhr, ein 22-jähriger Serbe nach dem Erwerb von Marihuana vorläufig festgenommen werden. Die Betäubungsmittel hatte er unmittelbar vorher für 50 EUR bei einem 21-jährigen Münchner erworben. In der Wohnung des Verkäufers konnten anschließend diverse weitere Betäubungsmittel, eine Feinwaage, umfangreiche Verpackungs-materialien, Mobilfunktelefone und mehrere hundert Euro aufgefunden werden.
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand muss davon ausgegangen werden, dass der 21-jährige Münchner einen regen Handel mit Betäubungsmitteln betrieb. Das aufgefundene Bargeld, welches er ohne Zweifel aus vorangegangenen Drogengeschäften erwirtschaftet haben dürfte, wurde beschlagnahmt.
Da im Zimmer des 21-jährigen griffbereit ein Messer, eine Schere und ein Hammer deponiert waren, wird er sich wegen eines Verbrechens des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge verantworten müssen.
Während der 22-jährige Serbe nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen wurde, wurde der 21-jährige Münchner am Donnerstag, 09.03.2017, zur Prüfung der Haftfrage dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Haftbefehl ist zwischenzeitlich ergangen.
361. Leicht alkoholisierter Radfahrer fährt bei der Anhaltung zur Verkehrskontrolle gegen die geöffnete Beifahrertür eines Polizeifahrzeugs - Schwabing
In der Nacht zum Sonntag, 12.03.2017, gegen 00:55 Uhr, sollte auf der Biedersteiner Straße ein 51-jähriger Radfahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden, da er zuvor über eine rote Ampel gefahren war.
Nachdem sich der Radfahrer zuvor bereits einer ersten Anhaltung entzogen hatte, fuhr das Polizeifahrzeug an dem Radfahrer mit Blau- und Warnblinklicht vorbei, um ihn einer weiteren Anhaltung zu unterziehen. Nachdem der Dienst-Pkw am rechten Fahrbahnrand auf Höhe Biedersteiner Straße 12 zum Stehen kam, öffnete der Polizeibeamte auf der Beifahrerseite die Tür, um aus dem Fahrzeug auszusteigen.
Zu diesem Zeitpunkt befand sich der 51-jährige Fahrradfahrer noch ca. 12 m hinter dem Dienstfahrzeug. Anstatt anzuhalten setzte dieser seine Fahrt ungebremst fort und stieß mit seinem Vorderrad gegen die offenstehende Beifahrertür.
Durch den Zusammenstoß wurde niemand verletzt.
Die Beifahrertür des Dienstfahrzeugs wurde mittel beschädigt. Der Schaden wird auf ca. 3.000 EUR geschätzt. Am Fahrrad entstand kein Schaden.
Bei dem 51-jährigen Radfahrer wurde Alkoholgeruch festgestellt, so dass er sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkohol zu verantworten hat.
362. Gefährliche Körperverletzung und Bedrohung bei Autokauf - Neuaubing
Am Freitag, 10.03.2017, gegen 07.00 Uhr, erschienen vier Polen (27, 53, 35, 25 Jahre) aufgrund einer Internetanzeige und 5.000 EUR im Gepäck in der Bodenseestraße, um ein Auto (VW) zu kaufen. Da der angebotene Wagen nicht den Vorstellungen der vier Käufer entsprach, wollte man den Preis mit den beiden Verkäufern, einem 32-jährigen und einem 52-jährigen Türken, neu verhandeln.
Da die Autoverkäufer nicht mit sich verhandeln ließen, kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem 27-jährigen Polen und dem 32-jährigen Türken. In dessen Verlauf sprühte der 32-jährige mit Pfefferspray auf den Polen. Nun mischte sich der 53-jährige Pole ein und zog ein Taschenmesser. Mit diesem führte er zwei Stichbewegungen zum Bauch des 52-jährigen Türken aus und eine Schnittbewegung zum Hals. Dieser konnte jedoch ausweichen und erlitt lediglich eine Rötung am Hals.
Im Anschluss daran flüchteten die vier Polen mit ihrem Pkw, Volvo, in Richtung Autobahn. Die beiden Türken verfolgten die Polen über das Pasinger Rondell quer durch München.
Die zwischenzeitlich informierte Polizei nahm die Fahndung nach den flüchtenden Polen auf und konnte diese auf der Autobahn stellen und festnehmen.
Nach Abklärung des genauen Sachverhalts und Einvernahme der beiden türkischen Autoverkäufer ordnete die Staatsanwaltschaft an, dass der 53-jährige Pole dem Haftrichter vorgeführt wird.
Für den 27-jährigen Polen legte die Staatsanwaltschaft zur Abwendung der Haft zunächst eine Sicherheitsleistung fest. Der 27-jährige weigerte jedoch diese zu bezahlen, weshalb er nun ebenfalls dem Haftrichter vorgeführt wurde. Der 35-jährige polnische Fahrer des Fluchtfahrzeuges wurde nach Vernehmung in Absprache mit der Staatsanwaltschaft nach Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten entlassen. Der vierte Pole, ein 25-jähriger, wurde als Zeuge vernommen und ebenfalls entlassen.
Gegen den 53-jährigen Polen wurde Haftbefehl erlassen. Der 27-jährige Pole wurde gegen Sicherheitsleistung wieder entlassen.
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