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Hannover (ots) - Am Samstag, den 18. März 2017, findet in Hamburg das Fußballspiel zwischen dem FC St. Pauli und Hannover 96 statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.
Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Verbot über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen sowie ein Alkoholkonsumverbot auf festgelegten Zugverbindungen aus (siehe angefügtes pdf-Dokument).
Die Mitnahme- und Benutzungsverbote gelten am kommenden Samstag, den 18. März 2017, im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen einschließlich aller Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte:
Hbf. Hannover - Bf. Celle und zurück; Bf. Celle - Hbf. Uelzen - Hbf. Lüneburg - Hbf. Hamburg - Harburg und zurück; Hbf. Hannover - Soltau - Buchholz - Hbf. Hamburg und zurück; Hbf. Hannover - Nienburg - Verden - Rotenburg/W. - Hbf. Hamburg und zurück
Hamburger S-Bahn: Linie S3 Hbf. Hamburg - Bf. Hamburg - Altona und zurück; Linien S1 und S21 Bf. Hamburg - Berliner Tor über Hbf. Hamburg bis Bf. Hamburg - Altona und zurück; Linien S11, S2 und S31 Hbf. Hamburg bis Bf. Hamburg - Altona und zurück
Das Alkoholkonsumverbot besteht nur in den nachfolgend genannten Reisezugverbindungen (RE = Regionalexpress; ME = Metronom; ERX = Erixx):
Anreise am 18. März 2017 von 07:00 Uhr - 12:00 Uhr RE 4406 RE 4408 RE 4410 RE 4412
ERX 83710 ERX 83712 ERX 83714 ERX 83716
Rückreise am 18. März 2017 von 15:00 Uhr - 18:00 Uhr ME 82121 ME 82825 ME 81925 ME 82123 ME 82827 ME 81927 ME 82125 ME 82829 ME 81929 ME 82127
ERX 83727 ERX 83729 ERX 83731
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei konsequent überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Uwe Bonig
Telefon: 0511/ 67675 - 4104
E-Mail: uwe.bonig@polizei.bund.de
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