Delmenhorst (ots) - Verkehrsunfallflucht mit Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis und entwendeten Kennzeichen wurde dank aufmerksamer Anwohner aufgeklärt.
Am Sonntag, den 19.03.2017, gegen 06.15 Uhr, befuhr ein 18 jähriger Nordenhamer die Butjadinger Straße, aus Richtung Nordenham kommend, in Richtung Stollhamm. In Höhe der Hausnummer 180 lief plötzlich ein Hase über die Fahrbahn und der Pkw schleuderte in den rechtsseitigen Straßengraben. Anwohner wurden durch den Knall auf den Unfall aufmerksam und sahen noch, wie der 18 Jährige aus dem Pkw stieg und in Richtung Bahndamm weglief. Ein Anwohner verfolgte den Flüchtigen daraufhin mit seinem Fahrrad über den Bahndamm in Richtung Nordenham, bis die Beamten des Polizeikommissariates Nordenham den Unfallverursacher stellen konnten. Der Grund für die Flucht des 18 jährigen Nordenhamers war schnell ersichtlich, da er deutlich unter Alkoholeinfluss stand, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und den Pkw einer Angehörigen mit entwendeten Kennzeichen ausgestattet hatte. Der Pkw-Fahrer wurde leicht verletzt. An dem Pkw entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden, außerdem wurden der Pfahl einer Bushaltestelle und die Berme beschädigt. Insgesamt entstand ein Schaden in Höhe von 1500 Euro. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen.
Betrunkener Fahrzeugführer versucht sich der Kontrollle zu entziehen.
Am Samstag, den 18.03.2017, gegen 05.00 Uhr, wollte eine Funkstreifenbesatzung des PK Nordenham einen 22 jährigen Nordenhamer in seinem Pkw in der Wilhelm-Böning-Straße kontrollieren. Allerdings gab er Fahrer Gas und flüchtete mit hohem Tempo über die Deichgräfenstraße, fuhr entgegen der Einbahnstraßenregelung durch die Ilsestraße, anschließend auf der Adolf-Vinnen-Straße und die Friedrich-Ebert-Straße bis zur Sielstraße. Dabei achtete er zunächst weder auf die Anhaltesignale, noch auf das Martinshorn oder Blaulicht der Polizeibeamten. Im Bereich der Sielstraße brach der 22 jährige seine Flucht ab. Die Kontrolle ergab, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab eine Atemalkoholkonzentration von 1,49 Promille. Dem Beschuldigten wurde ein Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt.
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