Kassel (ots) - Beamte des Polizeireviers Mitte führten am gestrigen Dienstagnachmittag operative Maßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in der Innenstadt durch. Dabei nahmen sie im Bereich der Jägerstraße und der Gießbergstraße drei mutmaßliche Drogendealer fest, stellten Heroin, Kokain und Marihuana sicher und leiteten insgesamt fünf Strafverfahren wegen Drogenhandels oder Besitzes von Betäubungsmitteln ein.
Die Beamten hatten gestern sowohl in Uniform als auch in Zivil die Maßnahmen zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität durchgeführt und dabei gegen 15 Uhr in der Jägerstraße ein Drogengeschäft beobachtet. Ein 24-Jährige aus Kassel hatte dort offenbar von einem 40-jährigen, im Schwalm-Eder-Kreis wohnenden, Tunesier ein Tütchen mit Marihuana erworben. Anschließend ging die junge Frau in Richtung der Gießbergstraße und kaufte dort auf einem Platz gegenüber der Jägerstraße von einem 41-Jährigen aus Kassel Heroin. Den Beamten gelang daraufhin sowohl die Festnahme der beiden mutmaßlichen Dealer, als auch der Käuferin des Rauschgifts. Bei der Durchsuchung der 24-Jährigen fanden sie ein Plömbchen mit einer kleinen Menge Heroin sowie das Tütchen mit rund einem Gramm Marihuana. Beim 40-Jährigen hatten sie anschließend 19 Tütchen mit jeweils rund 0,8 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt. Beim 41-Jährigen fanden sie keine weiteren Drogen. Beide Männer müssen sich nun wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten. Gegen die 24-Jährige leiteten die Beamten zwei Verfahren wegen Drogenbesitzes ein.
Zeitgleich mit diesen Beobachtungen wurden die Beamten des Innenstadtreviers auch auf einen weiteren mutmaßlichen Dealer im Bereich der Jägerstraße aufmerksam. Der 22-Jährige aus Kassel hatte sich dort auffällig, vermutlich nach potentiellen Käufern seines Rauschgifts, umgesehen. Auch bei ihm führten sie anschließend eine Kontrolle durch. Dabei fanden sie in seiner Hosentasche 14 verkaufsfertig verpackte Plomben mit Kokain und stellten diese sicher. Zudem hatte er eine größere Menge Bargeld in für den Drogenverkauf üblicher Stückelung dabei, die den Verdacht bestärkten, dass er mit Rauschgift Handel treibt. Er muss sich ebenfalls wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln verantworten.
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