Gelsenkirchen (ots) - Am 27.03.2017, gegen 07:10 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte auf der Emil-Zimmermann-Allee im Stadtteil Buer einen 40-jährigen Autofahrer aus Gelsenkirchen. Dieser war sichtlich nervös. Wie sich später herausstellte, war er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Diese hatte ihm die Straßenverkehrsbehörde in der Vergangenheit bereits wegen des Führens von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen entzogen. Die kontrollierenden Beamten boten dem Fahrer einen Drogentest an, den er freiwillig durchführte. Dieser zeigte ein positives Ergebnis für den Wirkstoff Cannabis an. Die Einsatzkräfte nahmen den Mann mit zur Polizeiwache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Der 40-jährige konnte im Anschluss seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein.
Gegen 18:05 Uhr, hielten Polizisten auf der Schmiedestraße in Schalke einen 38-jährigen Pkw-Fahrer an. Sie stellten bei dem Gelsenkirchener deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Er führte freiwillig einen Alkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 0,56 Promille. Auch ihn nahmen die Beamten mit zur Wache, wo ein weiterer Test den vorherigen Wert bestätigte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Im Anschluss konnte er seinen Heimweg antreten. Den 38-Jährigen erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Am 28.03.2017, gegen 00:30 Uhr, überprüften Polizeibeamte auf der Bickernstraße in Bismarck einen 35-jährigen Autofahrer aus Gelsenkirchen. Die Überprüfung des Mannes ergab, dass er bisher keine Fahrerlaubnis gemacht hatte, der Polizei aber in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen war. Er musste seinen Weg zu Fuß fortsetzten. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.
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