Landkreis Oldenburg: Fahren ohne Fahrerlaubnis +++ Keine Fahrerlaubnis und fehlende Versicherung +++ Versuchter Einbruch in Einfamilienhaus +++ Fahren unter Alkoholeinfluss

Delmenhorst (ots) - Wildeshausen. In der Ottostraße stellten Polizeibeamte am Dienstag, gegen 16:10 Uhr, eine 60-jährige Wildeshauserin fest, die mit ihrem Kleinkraftrad unterwegs war, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein. Ebenfalls auf einem Kleinkraftrad fuhr ein 16-jähriger Wildeshauser auf der Glaner Straße. Gegen 16.55 Uhr wurde er kontrolliert. Der Wildeshauser war ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Beiden Wildeshausern wurde die Weiterfahrt untersagt und es wurden Strafverfahren eingeleitet.

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Ganderkesee. Gegen 15:30 Uhr wurde am Dienstag in der Straße "An der Bahn" ein 26 Jahre alter Ganderkeseer als Fahrzeugführer eines Kleinkraftrades kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass der 26-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Darüber hinaus konnte er keinen ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug nachweisen. Gegen den Ganderkeseer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.

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Wardenburg. Am Dienstagabend kam es in der Dietrich-Dannemann-Straße zu einem versuchten Einbruch in ein Einfamilienhaus. Die Täter versuchten gerade sich Zugang zum Haus zu verschaffen, als sie von den Bewohnern des Hauses gestört wurden. Die Täter flüchteten unerkannt. Es entstand Sachschaden in Höhe von etwa 500 Euro. Zeugen, die verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Wildeshausen unter der Telefonnummer 04431-9410 in Verbindung zu setzen.

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Harpstedt. Am Dienstag, gegen 17:30 Uhr, kontrollierten Beamte im Lindenweg in Dünsen den Pkw eines 34-jährigen Fahrzeugführers aus der Gemeinde Harpstedt. Es wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille. Dem 34 Jährigen wurde auf der Polizeidienststelle eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde außerdem ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und seinen Führerschein musste der Harpstedter auch abgeben.

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