„Blitzanhänger“ seit halbem Jahr im Probebetrieb – ab 1. April Bußgeldbescheide!

„Blitzanhänger“ seit halbem Jahr im Probebetrieb – ab 1. April Bußgeldbescheide! SÜDLICHES OBERBAYERN. Am 19. September 2016 gaben der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland aus Bad Tölz und das Polizeipräsidium Oberbayern Süd den Startschuss für ein neues Pilotprojekt zur Unfallprävention. Seitdem blitzte es auf den Straßen der Region aus speziellen Anhängern heraus, wenn zu schnell an ihnen vorbeigefahren wurde. Sanktioniert wurden die Verstöße in der Testphase aber noch nicht. Ab 1. April ändert sich das, Verkehrssünder müssen nun mit einem Bußgeldbescheid rechnen!

Foto: Fa. Vitronic Da die erste Testphase der teilstationären Geschwindigkeitsmessanlagen des Polizeipräsidiums und des Zweckverbandes Ende März 2017 erfolgreich abgeschlossen werden konnte, kann nun ab 1. April in den vorläufigen Echtbetrieb übergegangen werden.

Ab diesem Tag müssen Verkehrssünder, deren Geschwindigkeitsübertretung mit einem der neuen Geräte aufgezeichnet wurde, auch mit einem Bußgeldbescheid rechnen!

Sollte sich die Technik im Echtbetrieb ebenfalls als zuverlässig bewähren, so wird durch das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Bau und Verkehr anschließend über eine Einführung der Geräte in ganz Bayern entschieden. Die teilstationäre Geschwindigkeitsmessung könnte dann ein zusätzlicher Baustein zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den bayerischen Straßen werden.

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