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Hannover (ots) - Am Samstag, den 15. April 2017, findet in Hannover das Fußballspiel zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen. Anlässlich dieser Begegnung spricht die Bundespolizei ein Verbot über die Mitnahme und Benutzung von Glasflaschen und Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in Zügen und auf Bahnhöfen (siehe angefügtes pdf-Dokument) aus.
Die Mitnahme- und Benutzungsverbote gelten am kommenden Samstag, den 15. April 2017, im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Hiervon betroffen sind alle an- und abgehenden Reisezugverbindungen - ausgenommen sind IC-, ICE - Zugverbindungen - auf den nachfolgend genannten DB Streckenverbindungen einschließlich aller Hauptbahnhöfe/Bahnhöfe, Unterwegsbahnhöfe und Haltepunkte:
Hbf. Wolfsburg - Hbf. Braunschweig - Hbf. Hannover und zurück; Hbf. Braunschweig - Hbf. Hildesheim - Hbf. Hannover und zurück; Hbf. Goslar - Hbf. Hildesheim - Hbf. Hannover und zurück
Zudem besteht ein Alkoholkonsumverbot in den nachfolgend genannten Reisezugverbindungen:
Anreise: Braunschweig - Hannover
Entlastungszug Westfalenbahn DPL-D 24266 Abfahrt 10:05 Uhr; Westfalenbahn 95826 Abfahrt 09:20 Uhr; Westfalenbahn 95776 Abfahrt 10:20 Uhr; Westfalenbahn 95828 Abfahrt 11:20 Uhr
Rückreise: Hannover - Braunschweig
Entlastungszug Westfalenbahn DPL-D 24249 Abfahrt 16:58 Uhr; Westfalenbahn 95831 Abfahrt 15:55 Uhr; Westfalenbahn 95783 Abfahrt 16:55 Uhr; Westfalenbahn 95833 Abfahrt 17:55 Uhr
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Das ausgesprochene Verbot wird am Spieltag durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro erhoben werden. Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden. Die Bundespolizeidirektion Hannover begleitet die Fußballbegegnung Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig auch via Twitter unter dem #H96EBS.
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Uwe Bonig
Telefon: 0511/ 67675 - 4104
E-Mail: uwe.bonig@polizei.bund.de
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