Alkoholisiert aus dem Fenster geschossen – Softairwaffen sichergestellt – 26-Jährigen in Bezirkskrankenhaus eingeliefert – Geschädigte gesucht

Alkoholisiert aus dem Fenster geschossen - Softairwaffen sichergestellt - 26-Jährigen in Bezirkskrankenhaus eingeliefert - Geschädigte gesucht WÜRZBURG. Mit gut zwei Promille Alkohol und vermutlich auch Drogen intus hat ein 26-Jähriger am Sonntagabend aus seinem Wohnungsfenster mit einer Softairwaffe auf Fußgänger und Pkw geschossen. Dem Sachstand nach wurde niemand verletzt. Die Polizei nahm ihn zunächst in Gewahrsam, danach wurde der Mann in ein Bezirkskrankenhaus eingeliefert.
Gegen 22.20 Uhr meldete ein Zeuge, dass eine Person aus dem Fenster einer Wohnung in der Theaterstraße mit einer Luftdruckwaffe schießen soll. Die Würzburger Polizei war kurz danach vor Ort und konnte den Mann lokalisieren. Er öffnete selbst seine Wohnungstüre und konnte widerstandslos in Gewahrsam genommen werden. Die Beamten stellten mehrere Luftdruckpistolen, ein Luftdruckgewehr samt dazu gehörender Munition sicher. Außerdem noch diverse Utensilien, die auf einen Drogenkonsum hindeuten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille.

Die Polizei hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den 26-Jährigen eingeleitet. Dabei geht es um versuchte gefährliche Körperverletzung, Rauschgiftverstöße und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Wer durch den Tatverdächtigen geschädigt wurde, wird gebeten, sich bei der Würzburger Polizei unter Tel. 0931/457-2230 zu melden.

Echte Waffe oder nicht? Eine häufig unterschätzte Gefahr

Unabhängig von den Einzelheiten des konkret vorliegenden Falles hat die Polizei erst vergangene Woche vor der Gefahr des Hantierens mit Anscheins- oder Softairwaffen gewarnt. Auch wenn aus diesen „nur“ Kunststoffkugeln mittels Federdruck verschossen werden können, kann das täuschend echte Aussehen Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Die eingesetzten Beamten stehen dann vor demselben Problem: Stehen sie einer echten Waffe gegenüber oder einem Imitat? Wird die Waffe gegen die Polizeibeamten oder andere Personen gerichtet, müssen die Kollegen in der Regel von einer echten Gefahr ausgehen. Zur Abwehr dieser Gefahr steht jedem Polizeibeamten auch der Einsatz der eigenen Schusswaffe zur Verfügung. Eine Option, die nicht rückgängig gemacht werden kann.
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