Roth (ots) - Am frühen Morgen des Ostermontags (17.04.2017) führte ein 18-jähriger Fahranfänger aus dem Landkreis Roth einen folgenreichen Selbstversuch durch. Vom schlechten Gewissen getrieben, verständigte er aber letztlich die Polizei.
Der von Neugier getriebene junge Mann wollte gegen 04:30 Uhr offenbar das Fahren unter Alkoholeinwirkung testen. Dazu konsumierte er entsprechende Mengen und setzte sich anschließend in seinen Pkw. Auf einem ungeteerten Feldweg im Landkreis Roth verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und überschlug sich. Der Pkw blieb auf dem Dach liegen. Doch der junge Trunkenheitsfahrer hatte Glück im Unglück - er blieb unverletzt, so dass er selbstständig nach Hause gehen konnte. Im Laufe des frühen Morgens veranlasste ihn offenbar sein schlechtes Gewissen, die Polizei anzurufen und ein "Geständnis" abzulegen.
Die Beamten suchten ihn zu Hause auf und führten zunächst einen Alkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von ca. 1,5 Promille. Im Anschluss daran fuhren sie mit dem Beschuldigten zur Unfallstelle. Der Pkw lag noch immer unverändert auf dem Feldweg. Die Eltern des Beschuldigten kümmern sich um die Bergung. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 5.000 Euro.
Der Führerschein des 18-Jährigen wurde sichergestellt, richterlich angeordnete Blutentnahmen durchgeführt. Ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet.
Die Polizei warnt vor solchen Selbstversuchen und rät, entsprechende Simulatoren zu benutzen. Sie werden von Verkehrswacht und diversen Automobilclubs angeboten, um entsprechende Erfahrungen sammeln zu können.
Bert Rauenbusch/sg Quelle: PI Roth
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