BPOLI DD: Positive Bilanz nach Osterwochenende

Dresden (ots) - Aus Sicht der Bundespolizei Dresden verlief das Osterwochenende, trotz regen Osterreiseverkehrs und der Überwachung des bahnseitigen Fanreiseverkehrs anlässlich der Zweitligabegegnung SG Dynamo Dresden - Fortuna Düsseldorf, weitgehend störungsfrei. Zwischen Karfreitag und Ostermontag wurden 140 polizeilich relevante Vorgänge registriert, darunter knapp 70 Straftaten und 26 Ordnungswidrigkeiten. Weiterhin wurden 17 gesuchte Personen festgestellt. Dabei handelte es sich um Personen aus den verschiedensten inner- und außereuropäischen Ländern, die sich nach der Begehung von Straftaten den Ermittlungsbehörden entzogen hatten.

Gegen zwei Deutsche bestanden Haftbefehle der Dresdner Justizbehörden wegen Diebstahls, die vollstreckt wurden. Ein 32-jähriger Dresdener war als Beschuldigter zur Hauptverhandlung nicht erschienen. Ein 30-jähriger Sebnitzer konnte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450,- EUR (erstweise 30 Tage Haft) nicht aufbringen. Beide Personen wurden in die JVA Dresden eingeliefert.

Die Masse der beanzeigten Straftaten sind Eigentumsdelikte wie Erschleichen von Leistungen, Diebstahl und Sachbeschädigung. Weiterhin wurden in 11 Fällen Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Die verbotenen Substanzen wurden sichergestellt.

1) Missglückter Fahrraddiebstahl und Drogen im Gepäck

Ein interessanter Fall ereignete sich am frühen Samstagmorgen gegen 02:10 Uhr. Beamte der Kameraüberwachung am Bahnhof Dresden Neustadt wurden auf ein junges Pärchen aufmerksam. Grund - das dubiose Verhalten der beiden Deutschen ließ darauf schließen, dass sie nichts Gutes im Schilde führten.

Und tatsächlich machte sich der junge Mann (27) mit Hilfe eines Seitenschneiders an einem Fahrradschloss zu schaffen und zerstörte es. Das Fahrrad übergab er seiner Komplizin (25), um sich kurz darauf an einem weiteren Fahrradschloss zu versuchen. Auch hier gelang es ihm, das Schloss zu zerstören.

Die informierte Bundespolizei stellte das sichtlich überraschte Diebesduo beim Verlassen des Bahnhofsvorplatzes.

Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden Dresdner stellten die Beamten neben dem genutzten Seitenschneider, allerhand weiteres Tatwerkzeug fest. Erschwerend kommt das Mitführen eines Pfeffersprays und Messers hinzu, da somit der Tatbestand des Diebstahls mit Waffen erfüllt wurde. Außerdem hatten Beide diverse Betäubungsmittel dabei. Das Cannabis sowie das Metamphetamin wurden sichergestellt und die Langfinger wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schweren Falls des Diebstahls sowie des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln beanzeigt.

Die entwendeten Fahrräder können unbeschadet an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.

2) Ferien gerettet

In acht Fällen konnten Bundespolizisten am Flughafen Dresden die Oster- bzw. Ferienreisen retten, indem sogenannte "Reiseausweise als Passersatz" erteilt wurden. Diese Ersatzdokumente kann die Bundespolizei in Ausnahmefällen gegen Gebühr erteilen, wenn die mitgeführten Reisedokumente nicht mehr gültig sind. Neben der zweifelsfreien Identifizierung und Feststellung der Staatsangehörigkeit ist die Anerkennung des Dokuments im Zielland eine wesentliche Voraussetzung der Erteilung.

Aufgrund der Häufung an Feststellungen und der lediglich ausnahmsweisen Erteilung dieser Ersatzpapiere informiert die Bundespolizei Dresden:

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Reisedokumente noch gültig sind.

Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: "Eine Person - ein Dokument!"

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist oder das Kind einen anderen Nachnamen als der mitreisende Erziehungsberechtigte hat.

Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzugeben, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben sein, außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise und Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten.

Zum Schutz vor Kindesentführungen und -entziehungen kann die Bundespolizei diese Nachweise verlangen.

Weiterführende Informationen zu diesem und weiteren Themen finden Sie auf www.bundespolizei.de.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
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