Mettmann (ots) - Am 21.04.2017 beabsichtigte ein 75 jähriger Haaner gegen 23:30 Uhr seinen Mercedes Geländewagen von seiner Grundstückszufahrt an dem Birkenweg in seine Garage zu fahren. Hierbei verwechselte er offensichtlich den Vorwärts- mit dem Rückwärtsgang. Mit dem Betätigen des Gaspedals fuhr das Fahrzeug rückwärts über die Fahrbahn des Birkenwegs gegen die Hauswand des gegenüberliegenden Gebäudes.
Der Fahrzeugführer verletzte sich hierbei glücklicherweise nicht. Es entstand allerdings ein erheblicher Sachschaden an dem Pkw und an der Hauswand.
Die eingesetzten Beamten stellten vor Ort Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von knapp über 1,20 Promille. Daraufhin wurde er zur Polizeiwache in Hilden verbracht, wo ihm nach Anordnung eine Blutprobe entnommen wurde. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und der Führerschein beschlagnahmt.
Es entstand ein geschätzter Sachschaden von 27000,- Euro.
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