BPOLI LUD: Fahrer eines Leichtkraftrades verstößt gegen Alkoholverbot für Fahranfänger

Görlitz (ots) - Gestern Abend wurde eine Streife der Bundespolizei auf der B115 bei Haide auf ein auf dem Radweg fahrendes, unbeleuchtetes Leichtkraftrad aufmerksam. Dessen Fahrer wurde daraufhin angehalten und kontrolliert. Während der Kontrolle bemerkten die Beamten eine Alkoholfahne bei dem 17-Jährigen. Dieser erklärte, er habe Bier getrunken. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,44 Promille Atemalkohol. An und für sich ist dieser Wert alleine betrachtet unkritisch, allerdings handelte es sich im vorliegenden Fall um einen Fahranfänger.

Dazu führt das Straßenverkehrsgesetz aus: "Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit (d.h. Fahrerlaubnis auf Probe) oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht." Das Polizeirevier Weißwasser wurde verständigt und übernahm die weitere Bearbeitung der Ordnungswidrigkeit.

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