Demmin (ots) - Am 28.04.2017, gegen 20:45 Uhr, beschwerten sich Anwohner eines Wohnhauses in der Rudolph-Breitscheid-Straße über unzulässigen Lärm aus einer Wohnung in diesem Wohnhaus. Beim Eintreffen der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten bestätigte sich der Sachverhalt. Die Beamten suchten die Wohnung auf, in welcher laute Musik abgespielt wurde. Dort klingelten sie und die 24-jährige Wohnungsinhaberin öffnete ihnen die Tür. Diese bat die Beamten in die Wohnung zu kommen, um den Sachverhalt zu klären. Während der Sachverhaltsklärung stellten die Beamten betäubungsmitteltypischen Geruch in der Wohnung fest. Der daraus folgende Verdacht des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz bestätigte sich schließlich. In der Wohnung konnten verschiedene Betäubungsmittel wie Cannabis und LSD festgestellt werden. Des Weiteren wurden noch andere Substanzen festgestellt, bei denen erst noch geklärt werden muss um was für Betäubungsmittel es sich dabei handelt. Alle festgestellten Substanzen wurden beschlagnahmt. Neben der Wohnungsinhaberin wurden in der Wohnung noch drei männliche Personen im Alter von 29,28 und 17 Jahren festgestellt. Gegen alle vier Personen wurde Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.
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