Wilhelmshaven (ots) - Freitag, 28.04.2017
Verkehrsunfallgeschehen - Verkehrsunfall mit Verletzten
Bockhorn
Bei einem Verkehrsunfall in Bockhorn wurden am Freitagabend, dem 28.04.2017, gegen 20:30 Uhr, fünf Personen leicht verletzt. An der Karambolage beteiligt waren der Nissan einer 20-jährigen Frau aus Jever, mit welchem von der Deichstraße kommend, die Steinhauser Straße in Richtung Weißenmoorstraße überquert werden sollte und ein 46-jähriger Fahrzeugführer, der mit einem Opel auf der Steinhauser Straße in Richtung Steinhausen unterwegs war. Beim Überqueren des Kreuzungsbereichs wurde die Vorfahrt des bevorrechtigten Opel- Fahrers missachtet. Vier Insassen im Alter von 14 bis 18 Jahren und der Unfallgegner erlitten leichte Verletzungen. An den beiden beteiligten Fahrzeugen entstanden Sachschäden. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Varel unter der Telefonnummer 04451-9230 in Verbindung zu setzen.
Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss
Zetel
Am Freitagabend, dem 28.04.2017, gegen 23:50 Uhr, stoppte eine Polizeistreife einen Mercedes, der auf der Zeteler Straße unterwegs war. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die 50-jährige Fahrzeugführerin unter Drogeneinfluss stand. Ein Vortest reagierte bei ihr positiv auf den Cannabiswirkstoff THC. Der aus dem Bereich Zetel stammenden Frau wurde eine Blutprobe entnommen. Neben einer Geldbuße muss sie mit einem Fahrverbot wegen Fahrens unter Rauschmitteleinwirkung und einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.
Samstag, 29.04.2017
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Varel
Am Samstag, dem 29.04.2017, gegen 18:45 Uhr wurde ein 16-jähriger Mofafahrer aus Varel von der Polizei kontrolliert. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass die Höchstgeschwindigkeit, die max. 25 km/h betragen darf, durch technische Veränderungen an der Abgasanlage deutlich heraufgesetzt worden war. Aufgrund der durch die Bauartveränderung möglichen Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h hätte der Jugendliche im Besitz einer Fahrerlaubnis sein müssen. Ein Strafverfahren (Fahren ohne Fahrerlaubnis) wurde eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.
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