Altentreptow (ots) - Am 10.05.2017 gegen 17:00 Uhr stellte ein Polizeibeamter in seiner Freizeit einen Fahrzeugführer fest, der ohne Führerschein ein Fahrzeug führte. Der Polizeibeamte war fußläufig auf dem Holländer Gang in Altentreptow unterwegs, als er den 31-jährigen Fahrer in einem weißen Volkswagen fahrend gesehen hat. Da dem Polizeibeamten aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt war, dass der 31-Jährige aus der Region keinen Führerschein besitzt, hat er das Fahrzeug angehalten und seine Altentreptower Kollegen telefonisch informiert. Auf Grund des festgestellten Alkoholgeruchs während der Kontrolle wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von 1,22 Promille ergeben hat. Daraufhin fuhren die Beamten mit dem 31-Jährigen in das Neubrandenburger Klinikum zur Blutprobenentnahme. Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis verantworten.
Am 11.05.2017 gegen 07:20 Uhr war derselbe Polizeibeamte im Rahmen seiner Ausübung zur Schulwegsicherung am Fußgängerweg Demminer Straße in Altentreptow tätig. An der Kreuzung Stralsunder Straße kam der 31-Jährige mit demselben Fahrzeug auf die Demminer Straße gefahren. Als er den Beamten gesehen hat, bremste er ab und legte den Rückwärtsgang ein. Dabei beachtete er nicht, dass hinter ihm ein weiteres Fahrzeug stand. Dadurch kam es zum Zusammenstoß mit diesem Fahrzeug. Ein Atemalkoholwert hat ein Ergebnis von 1,75 Promille ergeben. Im Krankenhaus in Altentreptow wurde die Blutentnahme durchgeführt. Zudem konnte ermittelt werden, dass er auch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Auch in diesem Fall muss sich der 31-Jährige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.
Diana Mehlberg
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