Nach Wohnungsdurchsuchung Rauschgift aufgefunden

Nach Wohnungsdurchsuchung Rauschgift aufgefunden DEGGENDORF. Bereits Mitte Oktober 2016 wurde ein Postpaket mit Rauschgift eines 22-jährigen durch den Zoll Frankfurt festgestellt. Weitere Ermittlungen in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Deggendorf und Kripo Deggendorf führten zu umfangreichen polizeilichen Durchsuchungen.
Im Oktober 2016 wurde ein Paket, adressiert an einen 22-jährigen aus dem Landkreis Regen, durch den Zoll festgestellt. In dem Paket befanden sich ca. 90 Gramm Marihuana. Bei einer durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurden ca. 400 Gramm psilocybinhaltige Pilze (Anmerkung: Psilocybinhaltige Pilze haben eine psychoaktive Wirkung ähnlich wie LSD und unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz) und eine Kleinmenge Haschisch durch Beamte des Hauptzollamtes München beschlagnahmt.

Zeitgleich und unabhängig von den Ermittlungen des Hauptzollamtes München führte die Kriminalpolizeistation Deggendorf ebenfalls Ermittlungen in Bezug auf betäubungsmittelrechtliche Verstöße gegen den jungen Mann durch.

Das weitere Verfahren wurde durch die örtlich zuständige Kriminalpolizeistation Deggendorf fortgeführt. Der junge Mann räumte in seiner Vernehmung den Anbau, Eigenkonsum und den Weiterverkauf der Pilze ein. Die für den Anbau erforderlichen Utensilien besorgte er sich aus dem sogenannten Darknet. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurden insgesamt 11 Abnehmer von den genannten Pilzen, aber auch von Cannabisprodukten bekannt.
Bei einem Teil dieser Abnehmer wurden am Mittwoch (10.05.2017) von dem Amtsgericht Deggendorf erlassene Durchsuchungsbeschlüsse für deren Wohnungen im Landkreis Regen vollzogen. Hierbei konnten mit Hilfe von Unterstützungskräften des PP Niederbayern Konsumutensilien, Kleinmengen Marihuana und ein verbotenes Springmesser aufgefunden werden.

Strafverschärfend für den 22-jährigen kommt hinzu, dass es sich beim Großteil seiner Abnehmer meist um Minderjährige im Alter von 16 - 17 Jahren handelte. Das Gesetz sieht für einen solchen Fall eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr vor. Nach erfolgter polizeilicher Sachbearbeitung wurde er wieder entlassen.

Medien-Kontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Presse-Team, Stefan Gaisbauer, PK, 09421-868-1013
Veröffentlicht am 12.05.2017, 10.35 Uhr


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