Bad Doberan (ots) - Polizeibeamte kontrollierten am 11.05.2017 gegen 23:30 Uhr in Heiligendamm den Fahrer eines Citroen Jumper. In dem geführten Gespräch nahmen sie Alkoholgeruch war und fragten nach dem Konsum von Alkohol vor Fahrtantritt. Nachdem der 18jährige dieses erst verneinte gab er dann doch zu, ein Bier getrunken zu haben. Der Atemalkoholtest zeigte einen Wert von 0,17 Promille an. Eine Anzeige wegen Fahren unter Alkohol während der Probezeit wurde aufgenommen.
Welche Folgen kann ein Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze für junge Führerscheininhaber aus Deutschland haben?
Die Null-Promille-Grenze gilt für Personen, die unter 21 Jahre sind oder die, die sich in der Probezeit befinden. Ihnen darf beim Führen eines Kraftfahrzeuges kein Alkohol nachgewiesen werden.
Ein Verstoß wird neben zwei Punkten im Flensburg mit einem Bußgeld zwischen 200 und 1500 Euro geahndet. Weiterhin wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar kann angeordnet werden.
Polizeiinspektion Güstrow
Kristin Hartfil
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