Mettmann (ots) - Am frühen Montagabend des 15.05.2017, gegen 19.30 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei einen weißen PKW Renault Kangoo mit Essener Kennzeichen, dessen Fahrer die Halskestraße in Fahrtrichtung Am Roten Kreuz befuhr und dabei erkennbar nicht angeschnallt war. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wurden das Fahrzeug von der Polizei angehalten und der 24-jährige Kangoo-Fahrer aus Ratingen kontrolliert.
Bei der Kontrolle des nicht angeschnallten Renault-Fahrers stellte sich dann zunächst heraus, dass dieser das Fahrzeug führte ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Eine vorgezeigte ausländische Fahrerlaubnis des jungen Mannes, die nicht fristgerecht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben worden war, besitzt im Bereich der Bundesrepublik schon seit längerer Zeit keine Gültigkeit mehr. Im weiteren Verlauf der Kontrolle erhärtete sich bei den Beamten zudem der Verdacht, dass der Ratinger unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte. Der 24-Jährige bestritt aber zunächst jeglichen Alkohol- oder Drogenkonsum. Erst als ein an Ort und Stelle durchgeführter Drogentest eindeutige Hinweise auf den Konsum illegaler Drogen ergab, räumte der junge Mann ein, auf einer Party bis zum frühen Montagmorgen sowohl Kokain, als auch THC konsumiert zu haben.
Die Ratinger Polizei legte eine Anzeige gegen den 24-jährigen Ratinger vor. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Die ausländische Fahrerlaubnis stellten die Beamten sicher, dem Betroffenen wurde zudem jedes weitere Führen führerscheinpflichtiger Fahrzeuge in Deutschland bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.
Bei dem erwartet positiven Ergebnis der veranlassten Blutuntersuchung erwartet den Ratinger schon nur für den Drogenverstoß ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, durch das bei Ersttäterschaft eine Geldbuße von 500 Euro, Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot droht. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Punkte-Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich ebenfalls. In jedem Fall aber erhält die zuständige Straßenverkehrsbehörde Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird die Fahrerlaubnis mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.
Wegen des Fahrens ohne eine gültige Fahrerlaubnis wurde zudem auch ein Strafverfahren gegen den 24-Jährigen eingeleitet. Auch hierzu wird die zuständige Straßenverkehrsbehörde zeitnah zum aktuellen Führerscheinstatus und weitere Folgen des Verstoßes entscheiden.
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