Hofheim (ots) - 1.Verhinderte Trunkenheitsfahrt, Falkenbergstraße Flörsheim a.M., 00:40 Uhr 24.05.17
Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit wurde eine Streife der Flörsheimer Polizei auf einem Parkplatz in der Falkenbergstraße auf einen geparkten Kleinwagen aufmerksam.
>Der Fahrer saß schlafend auf dem Fahrersitz und war merklich alkoholisiert. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von weit über einer Promille. Zwar konnte nicht festgestellt werden, dass der Mann vorher gefahren war, allerdings wollte er in wenigen Stunden auf die Arbeit fahren.
Da er bis dahin nicht nüchtern geworden wäre, wurde sein Fahrzeugschlüssel sichergestellt, um eine Trunkenheitsfahrt zu verhindern.
2.Verkehrsunfall mit Leichtverletzten, Schwalbacher Straße Sulzbach, 10:30 Uhr 24.05.17
In der Schwalbacher Straße kam es nach einem missglückten Überholmanöver zum Sturz eines Rollerfahrers.
Ein PKW musste an einer Engstelle halten, um den bevorrechtigten Gegenverkehr durchfahren zu lassen. Als der 36-jährige Hofheimer wieder zur Weiterfahrt ansetzte, wollte ein 64-jähriger Sulzbacher mit seinem Kleinkraftrad überholen. Er stieß mit dem PKW zusammen und kam zu Fall. Hierbei zog sich der Rollerfahrer leichte Verletzungen zu. Zur weiteren Überprüfung wurde er in ein Krankenhaus verbracht.
Während der Unfallaufnahme stellte sich zudem heraus, dass der Rollerfahrer für sein Fahrzeug nicht die notwendige Fahrerlaubnis hatte. Hierfür muss sich der Fahrer ebenfalls verantworten.
3.Weiterer Unfall mit Leichtverletzten, B455 Eppstein, 15:18 Uhr 24.05.17
Ein 52-jähriger Mann aus Bad Soden a.T. befuhr mit seinem Kleinkraftrad die B455 und kam ohne fremde Beteiligung zu Fall. Hierbei zog er sich mangels Schutzkleidung mehrere Prellungen und Schürfwunden zu.
Bei der Unfallaufnahme konnte erheblicher Alkoholgeruch wahrgenommen werden, was wohl den Grund des Sturzes erklärte. Noch an der Unfallstelle konnte eine freiwillige Blutentnahme durchgeführt werden.
Auch wenn der Verunfallte keinen fremden Schaden verursachte, muss er sich aufgrund des Alkoholgenusses in einem Strafverfahren verantworten.
Pressemeldung wurde erstellt von POK Breitmeyer (KvD MT), Polizeistation Hofheim
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