Pressebericht des Polizeikommissariats Oberharz vom 31.05.2017

Goslar (ots) - Fahrt unter Betäubungsmitteleinfluss

Am Dienstag, 30. Mai 2017, gegen 22:30 Uhr, kontrollierte die Funkstreifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Oberharz in Altenau in der Hüttenstraße einen Pkw Mazda. Bei der Überprüfung der Fahrtauglichkeit wurde bei dem 29-jährigen Fahrzeugführer aus Clausthal-Zellerfeld eine Drogenbeeinflussung festgestellt. Ein durchgeführter Drogentest bestätigte die Vermutung der Beamten. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Entsprechende Anzeigen wurden gefertigt.

Diebstahl

Am Dienstag, 30. Mai 2017, gegen 17:50 Uhr, kam es in einem Einkaufsmarkt in der Bauhofstraße in Clausthal-Zellerfeld zu einem "Ladendiebstahl". Hier bezahlte ein Pärchen (28 und 32 Jahre alt) an der Kassen ordnungsgemäß einige Waren. Dabei "vergaßen" sie allerdings weitere in einem mitgeführten Einkaufstrolley vorhandene Waren im Wert von ca. 50 Euro zu bezahlen. Gegen das Pärchen wurde ein Strafverfahren eröffnet.

Erhebliche Belästigung aufgrund eines "Alkoholgelages"

Am Dienstag, 30. Mai 2017, gegen 08:00 Uhr, wurde dem Polizeikommissariat Oberharz eine Belästigung durch eine Ruhestörung im Rahmen eines "Alkoholgelages" in Altenau in der Straße Auf dem Glockenberg gemeldet. Hier feierten zwei Personen auf dem Balkon im 3. Obergeschoss derart exzessiv, dass dadurch die Nachbarschaft erheblich belästigt wurde. Weiterhin wurden von diesem Balkon auch Bierflaschen auf eine Grünfläche geworfen. Der amtsbekannte Wohnungsinhaber zeigte sich gegenüber den polizeilichen Weisungen unbeeindruckt. Die Feier wurde daraufhin durch die Polizei beendet und der Verursacher zur Verhinderung weiterer erheblicher Ordnungswidrigkeiten dem Polizeigewahrsam in der Polizeiinspektion Goslar zugeführt. Den Mann erwartet nun ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ruhestörungen

In den frühen Morgenstunden des 31.05.2017 wurde den Beamten des Polizeikommissariats Oberharz insgesamt drei Ruhestörungen an verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet gemeldet. Hier kam es jeweils durch Feierlichkeiten in Verbindung durch das Abspielen überlauter Musik zu einer Belästigung der Anwohner. Die Verursacher wurden angesprochen und zeigten sich in allen Fällen einsichtig.

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