Ludwigsburg (ots) - Gerlingen: Alkoholisiert Unfall verursacht
Vermutlich weil sich ein 63-Jähriger alkoholisiert an das Steuer seines Volvo gesetzt hatte, kam es am Mittwoch gegen 20:00 Uhr in Gerlingen zu einem Verkehrsunfall. Der 63-Jährige befand sich mit seinem Pkw in einem Kreisverkehr und wollte im weiteren Verlauf in die Hofwiesenstraße einfahren. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und überfuhr die Verkehrsinsel. Dort befanden sich zwei Blumenkästen, gegen die er prallte und in der Folge auf die Straße schob. Anschließend fuhr er gegen einen geparkten Mitsubishi und richtete dadurch einen Gesamtschaden von etwa 8.500 Euro an. Während der Unfallaufnahme konnten hinzugezogene Polizeibeamte bei dem 63-Jährigen Alkoholgeruch wahrnehmen, weshalb er nach Durchführung eines Atemalkoholtests sich einer Blutentnahme unterziehen musste. Darüber hinaus wurde sein Führerschein sichergestellt. Der Volvo war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.
Steinheim an der Murr: Exhibitionist aufgetreten
Die Kriminalpolizei Ludwigsburg, Tel. 07141/18-9, sucht Zeugen, die Hinweise zu einem Vorfall geben können, der sich am Mittwoch gegen 14:15 Uhr in Steinheim an der Murr ereignete. Eine Achtjährige war zu Fuß in der Adalbert-Stifter-Straße unterwegs, als ein bislang unbekannter Mann mit einem Fahrrad an ihr vorbeifuhr. Hierbei konnte das Mädchen erkennen, dass der Mann seine Hose heruntergezogen hatte und im Genitalbereich entblößt war. Beim Radfahrer soll es sich um einen älteren Herrn mit grau-weißen Haaren handeln, der eine schwarze Radlerhose und ein gelbes Shirt trug. Er war mit einem grau-weißen Fahrrad unterwegs und trug einen Helm. Die Polizei wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Vorfall informiert. Bereits am Mittwoch, den 10.05.2017, kam es in Steinheim an der Murr zu einem ähnlichen Fall, bei dem ein unbekannter Mann in obszöner Weise aufgetreten war. Zwei Mädchen im Alter von acht und neun Jahren befanden sich gegen 12:40 Uhr zu Fuß auf einem asphaltierten Feldweg, der sich zwischen der Seestraße und der Beethovenstraße befindet. Dort fuhr ein bislang unbekannter Fahrradfahrer insgesamt viermal an den Mädchen vorbei. Dabei konnten sie beobachten, dass der Unbekannte ein Loch in seiner schwarzen langen Legginghose hatte und sein Geschlechtsteil entblößt war. Anschließend fuhr der ältere Herr in Richtung Kleinbottwar davon. Er war vermutlich mit einem schwarzen Fahrrad unterwegs, an dem sich eine schwarze Box mit einem roten Knopf oben drauf befand. Bislang ist nicht bekannt, ob es sich in beiden Fällen um ein und denselben Mann handelt.
Ludwigsburg: 61-Jähriger bedroht 30-jährigen Verkehrsteilnehmer mit Waffe
Am Mittwoch gegen 13:10 Uhr kam es in Ludwigsburg zu einem Vorfall im Straßenverkehr, in den zwei Pkw involviert und in Richtung Innenstadt unterwegs waren. Aufgrund von Fahrstreifenwechseln auf der Heilbronner Straße kam es wohl zu beidseitigen Behinderungen und in der Folge zu Unstimmigkeiten zwischen beiden Fahrern. In der Stuttgarter Straße, kurz vor der Tunnelunterführung, fuhr ein 61 Jahre alter Ford Mondeo-Fahrer neben seinem 30-jährigen Kontrahenten, der mit einem Ford Fiesta unterwegs war. Im weiteren Verlauf holte er vermutlich einen Revolver hervor und bedrohte damit den 30-Jährigen. Dieser bremste daraufhin sein Fahrzeug ab und alarmierte die Polizei. Nachdem der 61-Jährige seine Fahrt fortgesetzt hatte und der jüngere Mann ihm gefolgt war, konnten hinzugezogene Polizeibeamte beide Verkehrsteilnehmer im Kreuzungsbereich Corneliusstraße / Kornbeckstraße antreffen. Während der darauffolgenden Kontrolle wurden der 61-Jährige und sein geparktes Fahrzeug durchsucht. Hierbei konnte ein Kleinkaliber Revolver, ein Schreckschussrevolver und ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt werden. Im Zuge weiterer Durchsuchungen konnten in seiner Wohnung und auf einem weiteren Gartengrundstück drei Schreckschusswaffen, ein Luftgewehr sowie Munition festgestellt und sichergestellt werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 61-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss nun mit einer Anzeige wegen Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz rechnen.
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