Motorradfahrer droht Führerscheinentzug
KESSELBERG, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen. Zwei Motorradfahrer waren in der vergangenen Woche durch ihre riskante Fahrweise negativ aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft München prüft, ob einem 21jährigen Motorradfahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden soll. Was war geschehen?
Am vergangenen Montag, 29. Mai, war der Starnberger mit seinem Motorrad, zusätzlich ausgerüstet mit einer Action-Cam, zusammen mit seinem Freund, der auch mit dem Motorrad unterwegs war, am Kesselberg, zwischen Kochel und Walchensee, unterwegs. Die beiden fuhren immer wieder die Bergstrecke auf und ab und versuchten, an bestimmten Streckenabschnitten persönliche Geschwindigkeitsrekorde aufzustellen. Im Bereich einer unübersichtlichen Linkskurve kam es dabei beinahe zu einem Unfall, weil der Starnberger die Kurve wohl falsch einschätzte und auf die Gegenfahrbahn geriet. Ein entgegenkommender Pkw-Fahrer konnte nur durch eine sofortige Vollbremsung und ein starkes Ausweichmanöver einen Zusammenstoß verhindern. Lenker des Pkw war ausgerechnet ein im Dienst befindlicher Polizeibeamter der Kontrollgruppe Motorrad, einer Spezialeinheit des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd. Der Polizeibeamte leitete sofort eine Fahndung nach dem risikofreudigen Motorradfahrer ein. Nach etwa zwei Stunden entdeckte der Beamte beide Motorradfahrer wieder, als sie erneut mit hoher Geschwindigkeit den Kesselberg aufwärts fuhren. An der gesamten Strecke gilt übrigens eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Nach kurzer Verfolgungsfahrt besann sich der Kradfahrer glücklicherweise und hielt an. Bei einer qualifizierten Überprüfung der Maschine und des Fahrers wurde festgestellt, daß zum einen an der Maschine technische Veränderungen vorgenommen worden waren und zum anderen der junge Mann keine Fahrerlaubnis besaß, die ihn zum Führen dieser schweren Maschine berechtigt hätte. Der Starnberger konnte lediglich den Führerschein der Klasse A 2 vorweisen. Eine Auswertung der sichergestellten Action-Cam führte zahlreiche Übertretungen zutage. So überholte der Mann mehrfach im Überholverbot und überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit dabei weit. Auf der Action Cam waren auch noch ältere Aufnahmen gespeichert, die belegen, daß der junge Mann schon oft ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war.
Mittlerweile hat sich auch der Freund des 21jährigen Starnbergers bei der Polizei gemeldet und eingestanden, daß er der zweite Mann war, dessen Identität die Polizei zunächst noch nicht kannte. Auch gegen ihn wird nunmehr ermittelt. Neben einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft erfolgt bei derartigen Fällen auch eine Mitteilung an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über das Fahrverhalten der beiden jungen Männer. Dort wird dann überprüft, ob beide Motorradfahrer überhaupt charakterlich geeignet sind, mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilzunehmen.
Die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern-Süd hat sich auf sog. High-Risc-Biker spezialisiert. Durch ihr Fahrverhalten riskieren sie ihr eigenes, aber auch das Leben anderer, unschuldiger Personen. Dem gilt es unmißverständlich durch konsequente Kontrollen entgegenzuwirken. Dies insbesondere an unfallträchtigen Strecken, wie dem Kesselberg oder dem Sudelfeld.
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