Nr. 1279
Vom 25. Mai bis zum 5. Juni 2017 führten die
Wasserschutzpolizeien in Berlin, Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt umfangreiche
Schwerpunktkontrollen der Berufs- und Freizeitschifffahrt auf
den Binnengewässern durch.
Als oberstes Ziel der Kontrollen zwischen Himmelfahrt und
Pfingsten galt wie in den vergangenen Jahren die Erhöhung der
Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowohl der
Freizeit- als auch der Berufsschifffahrt.
Dabei lagen in diesem Jahr die Schwerpunkte neben der
Überprüfung der Befähigung und Ausrüstung insbesondere auf
der Einhaltung der jeweils geltenden Verkehrsvorschriften auf
Bundes- und Landeswasserstraßen.
Augenmerk wurde aber auch, insbesondere an den Feiertagen, auf
die Einhaltung des Alkohol- und Drogenverbotes und die
Einhaltung der Tempolimits gelegt.
Die Wasserschutzpolizeien der Länder kontrollierten insgesamt
4.864 Fahrzeuge (davon 683 in Berlin), darunter 4.507 (608)
Fahrzeuge der Sportschifffahrt, 216 (75) der Berufsschifffahrt
sowie 141 (0) sonstige Fahrzeuge (schwimmende Geräte,
Spreewaldkähne, Tretboote etc.).
Von den Kolleginnen und Kollegen wurden 372 (95)
Ordnungswidrigkeitenanzeigen und 14 (0) Strafanzeigen gefertigt
sowie 700 (76) Verwarnungen mit Verwarnungsgeld erhoben.
Für die länderübergreifenden Kontrollen kann festgestellt
werden, dass insgesamt 33 Bootsführer unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke standen und nun einem Bußgeld- bzw.
Strafverfahren entgegen sehen. Ein Sportbootführer wurde mit
3,10 Promille Alkohol im Blut festgestellt, ein weiterer mit
1,80 Promille. Darüber hinaus stand ein Fahrzeugführer unter
dem Einfluss von Betäubungsmittel, zweimal wurde der Besitz
von Betäubungsmitteln geahndet.
In Berlin konnten keine alkoholisierten oder unter dem Einfluss
von Rauschmitteln stehende Bootsführer festgestellt werden.
Ansonsten lagen in diesem Jahr die meisten Verstöße im Bereich der Binnenschifffahrtsstraßen- und der Sportbootvermietungsordnung Binnen.
Die Vielzahl an Feststellungen zeigt, dass eine solche Schwerpunktaktion wichtig ist, nicht nur im Hinblick auf Ahndung von Verstößen sondern in erster Linie, um alle Wassersportler bezüglich der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen zu sensibilisieren.