Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis

Münster, BAB A1, Rtg. HB, km 229,327, Gem. Lotte (ots) - Am frühen Samstagmorgen, den 10.06.2017, gegen 02.58 Uhr, befuhr ein 32-jähriger Fahrzeugführer aus Niedersachsen mit seinem PKW die BAB A1 in Fahrtrichtung Norden. Hierbei benutzte er längere Zeit den linken Fahrstreifen, obwohl der rechte Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn Bremen frei war. Nach geraumer Zeit und erst nachdem der hinter ihm fahrender Streifenwagen mehrmals versucht hatte, die Aufmerksamkeit des 32-jährigen zu wecken und ihn zur Freigabe des linken Fahrstreifens zu bewegen, reagierte der Fahrzeugführer und wechselte auf den rechten Fahrstreifen. Im weiteren Verlauf betätigte er mehrfach die linken und rechten Fahrtrichtungsanzeiger. Daraufhin wurde der 32-jährige angehalten und überprüft. Die einschreitenden Beamten stellten während der Kontrolle Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrzeugführers fest. Der 32-jährige räumte den Alkoholkonsum ein und erklärte darüber hinaus, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 1,92 Promille. Daraufhin wurde er einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihm vom diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde. Das Fahrzeug wurde auf einem Parkplatz abgestellt. Der 32-jährige wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren.

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