Oldenburg (ots) - Um einer Polizeikontrolle zu entgehen, flüchtete in der vergangenen Nacht ein 29-Jähriger mit seinem Pkw durch das Stadtgebiet und verursachte schließlich einen Verkehrsunfall, bei dem er und seine 27-jährige Beifahrerin verletzt wurden.
Die Polizei wurde erstmals gegen 1 Uhr auf der Nadorster Straße in Höhe der Einmündung in die Kreyenstraße auf den Hyundai des 29-Jährigen aufmerksam. Das Fahrzeug stand mit ausgeschaltetem Licht auf der Fahrbahn der Nadorster Straße. Die Beamten wendeten, um den Hyundai und dessen Fahrer zu kontrollieren, woraufhin dieser mit ausgeschaltetem Fahrlicht seine Fahrt in Richtung Stadtmitte fortsetzte und dabei sämtliche Anhaltezeichen der Polizei missachtete. Der Fahrer des Hyundai fuhr an der Auffahrt Nadorst auf die Autobahn in Richtung Bremen und erhöte dort seine Geschwindigkeit auf bis zu 180 km/h. Während die Beamten das flüchtende Fahrzeug in einem Abstand von etwa 100 Metern verfolgten, forderten sie Unterstützung durch weitere Streifenwagen an. Der Flüchtende verließ an der Anschlussstelle Kreyenbrück die Autobahn und bog in Richtung Stadtmitte nach links ab. Mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 100 km/h befuhr der Fahrer die Cloppenburger Straße, bis er in einer langezogenen Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, mit einem am Fahrbahnrand geparkten Transporter kollidierte und schließlich vor einer Hauswand zum Stehen kam. Bei dem Unfall wurden Fahrer und Beifahrerin leicht verletzt; die 27-jährige Beifahrerin wurde vorsorglich in ein Krankenhaus eingeliefert. An dem Fahrzeug entstand Totalschaden; der Transporter wurde ebenfalls beschädigt. Die anschließenden Ermittlungen ergaben, dass der im Landkreis Osnabrück wohnende Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Der Hyundai hatte keine amtliche Zulassung und war mit entwendeten Kennzeichen ausgestattet. Weiterhin besteht der Verdacht, dass der 29-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Es wurden umfangreiche Ermittlungen aufgenommen, unter anderem wegen Gefährung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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