Bereich Bodenseekreis

Konstanz (ots) - Streitigkeiten / Haftbefehl / Widerstand gegen Polizeibeamte

Friedrichshafen

Als Polizeibeamte am Dienstagmorgen gegen 02.30 Uhr zu Streitigkeiten in die Keplerstraße gerufen wurden, trafen sie auf einen polizeibekannten 29-Jährigen ohne festen Wohnsitz, der sich an der Örtlichkeit wieder einmal mit seiner Freundin stritt. Als dem mit nahezu zwei Promille alkoholisierten Mann ein bestehender Haftbefehl eröffnet wurde, schlug er mehrfach mit dem Kopf gegen den Streifenwagen und äußerte Suizidabsichten. Der Betroffene wehrte sich massiv gegen seine Festnahme und trat auch mit seinen Füßen gegen die eingesetzten Polizeibeamten, bis diese ihn mit Fußfesseln fixieren konnten. Der 29-Jährige wurde zunächst in ein Fachkrankenhaus gebracht und wird nach dortiger Entlassung in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Körperverletzung unter Betrunkenen

Friedrichshafen

Polizeibeamte wurden am Dienstagmorgen gegen 02.00 Uhr zu Streitigkeiten in einer Bar an der Schanzstraße gerufen. Nach Feststellung der Personalien stand fest, dass ein 20-Jähriger, eine 42-Jährige und ein 42-Jähriger in Streit miteinander geraten waren. Wegen Alkoholisierungsgraden zwischen 1,4 und 2,3 Promille war es jedoch nicht möglich Tatabläufe zu klären. Gegen die drei augenscheinlich nicht verletzten Personen wurden Platzverweise ausgesprochen. Weitere Ermittlungen folgen durch Beamte des Polizeipostens Altstadt.

Alkoholisierte Person / Körperverletzung / widerstand gegen Polizeibeamte

Friedrichshafen

Passanten meldeten am Dienstagmorgen gegen 01.00 Uhr eine hilflose Person, die im Bereich des Seehasenfestes alkoholisiert im Uferpark lag. Als sich ein zu der Person geeilter 29-jähriger Rettungssanitäter um die Person kümmern wollte, schlug ihm diese unvermittelt mit der Faust gegen ein Auge, wodurch dieser ein Hämatom erlitt. Hinzueilende Polizeibeamte fanden den mit dem Rettungssanitäter rangelnden 34-jährigen Beschuldigten und konnten diesem Handschließen anlegen. In der Folge beleidigte der 34-Jährige, der einen Atemalkoholtest verweigerte, die eingesetzten Beamten mit obszönen Ausdrücken und eine Polizeibeamtin mit sexistischen Äußerungen. Um den alkoholisierten Mann, der sprunghaft zwischen aggressiv und renitent schwankte und sich auch drohend vor Beamten aufbaute, in geordnete Bahnen zu leiten, musste unmittelbarer Zwang angewandt werden. Der Beschuldigte wurde schließlich auf dem Polizeirevier in die Obhut seiner verständigten Eltern übergeben.

Beleidigung

Friedrichshafen

Zur Anzeige gelangt ein mit knapp zwei Promille alkoholisierter 37-Jähriger, weil er am Montagabend gegen 21.15 Uhr einer jungen Polizeibeamtin, die gerade bei einer Personenkontrolle eingesetzt war, auf dem Festgelände im Bereich der Toiletten am alten Pavillon unvermittelt von hinten ans Gesäß fasste. Gegen den Beschuldigten, der von einer Mutprobe sprach, wurde ein Platzverweis ausgesprochen und ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Unfall beim Ausparken

Meckenbeuren

Etwa 8.000 Euro Sachschaden entstand bei einem Unfall am Montagmorgen gegen 08.30 Uhr, als ein 74-Jähriger mit seinem Skoda von einem Stellplatz an der Hauptstraße ausparkte und mit dem Dacia einer gerade die Stelle passierenden 43-Jährigen kollidierte.

Unfallflucht

Markdorf

Ca. 1.000 Euro Sachschaden entstand, bei einem Unfall am Montagabend gegen 17.30 Uhr, am Volvo einer 22 Jahre alten Frau. Die Geschädigte wollte auf ihren Stellplatz bei einem Anwesen an der Theodor-Heuss-Straße einparken und erkannte, dass eine Frau gerade mit ihrem VW vom Stellplatz nebenan rückwärts ausparkte. Nachdem der immer kleiner werdende Abstand zwischen den beiden Pkw im Volvo durch den Signalton des Abstandwarners angezeigt wurde, hielt die 22-Jährige ihren Pkw an. Die jedoch weiter rückwärtsfahrende VW-Fahrerin fuhr in der Folge gegen den Volvo. Die Geschädigte stieg aus und rief der wegfahrenden Unfallverursacherin erfolglos hinterher. Das ausländische Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs konnte sie der Polizei mitteilen.

Körperverletzung

Überlingen

Weil eine Frau mit ihrem Kinderwagen, am Montagnachmittag gegen 15.00 Uhr im Bereich des Schiffsanlegers 1 am Landungsplatz, einer 49 Jahre alten Frau wohl beinahe über die Füße fuhr, wurde sie vom 59-jährigen Ehemann der 49-Jährigen angesprochen. In der Folge soll der Ehemann der Frau mit Kinderwagen beiden Geschädigten ins Gesicht gespuckt und dem 59-Jährigen vier "Backpfeifen" gegeben haben. Eine Fahndung nach der Beschuldigtenfamilie verlief negativ. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde eingeleitet.

Abbiegeunfall

Bermatingen

Mittelschwere Verletzungen zog sich ein 59-Jahre alter Rennradfahrer bei einem Unfall am Dienstagmorgen gegen 05.00 Uhr im Gewerbegebiet zu. Ein mit seinem Hyundai auf der Ziegeleistraße ortsauswärts fahrende 26-Jähriger übersah beim Linksabbiegen auf ein Firmenareal den entgegenkommenden Rennradfahrer, worauf dieser gegen die rechte Seite des Pkw prallte und so stark mit dem durch einen Fahrradhelm geschützten Kopf gegen die Windschutzscheibe schlug, dass die Scheibe zerbarst. Ein Rettungswagenteam brachte den verletzten Fahrradfahrer ins Klinikum Friedrichshafen.

Streitigkeiten

Salem

Polizeibeamte wurden am Dienstagmorgen gegen 00.15 Uhr zu Streitigkeiten in die Flüchtlingsunterkunft nach Neufrach gerufen. Aufgrund sehr emotionaler Stimmungen der Bewohner konnten nur wenige Details ermittelt werden. Hiernach soll es zum Streit zwischen drei Somaliern im Alter von 21, 29 und 31 Jahren, die alle um ein Promille alkoholisiert waren, gekommen sein. Der 21-jährige Aggressor drohte seinen beiden Kontrahenten im Beisein der Beamten auf Englisch, dass er sie umbringen will, weshalb er die Nacht über in Polizeigewahrsam genommen wurde. Weitere Ermittlungen erfolgen durch Beamte des Polizeipostens Salem.

Auffahrunfall

Überlingen

Leichte Verletzungen zog sich ein 41 Jahre alter Fahrradfahrer bei einem Unfall am Montagnachmittag gegen 15.45 Uhr auf der Hochbildstraße zu. Ein mit seinem Ford Transit stadteinwärts fahrender 28-Jähriger überholte den Fahrradfahrer nach dem Kreisverkehr an der Lippertsreuter Straße und hielt im weiteren Verlauf mit eingeschalteter Warnblinkanlage am Fahrbahnrand an. Der Fahrradfahrer soll zunächst unbeeindruckt weitergefahren sein, dann gebremst haben und auf den Transit aufgefahren sein. Ein Fahrradhelm wurde nicht getragen. Am Fahrrad entstand ca. 100 am Van ca. 500 Euro Sachschaden.

Diebstahl -bitte Presseaufruf-

Überlingen

Während des Bücherflohmarkts des NABU am Samstag wurde einem 77 Jahre alten ehrenamtlichen Helfer zwischen 17.00 und 18.00 Uhr seine Kompaktkamera NIKON Coolpix P 600 im Wert von ca. 200 Euro entwendet. Der Geschädigte bittet um Rückgabe, zumindest des Speicherchips, da sich auf diesem viele Bilder befinden die für ihn von Bedeutung sind.

Auseinandersetzung

Markdorf / Ravensburg

Zwei mit jeweils ca. zwei Promille alkoholisierte Männer stritten sich am Dienstagmorgen gegen 00.45 Uhr im Obdachlosenwohnheim in Riedheim. Nach derzeitigen Erkenntnissen schlug ein 58-Jähriger seinem 63-jährigen Kontrahenten im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung plötzlich zwei Mal mit der Faust ins Gesicht. Im weiteren Verlauf soll er sein am Boden liegendes Opfer so lange mit seinen Sicherheitsschuhen getreten haben, bis dieses bewusstlos wurde. Der 63-Jährige soll erst wieder das Bewusstsein erlangt haben als alarmierte Rettungsdienstkräfte eintrafen. Seitens der Einsatzzentrale eingesetzte Beamte des Polizeireviers Ravensburg nahmen den 58-Jährigen wegen seines weiterhin aggressiven und provokativen Verhaltens in Gewahrsam. Bei den weiteren Maßnahmen sprach der Beschuldigte Beleidigungen und Bedrohungen aus und versuchte einen Polizeibeamten mit einem Kopfstoß zu verletzen. Der Bereitschaftsrichter ordnete den Gewahrsam bis Dienstag 09.00 Uhr an. Weil der Mann weiterhin Drohungen aussprach und noch erheblich alkoholisiert war und in diesem Zustand eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellte, kam die zuständige Richterin zu einer persönlichen Anhörung, mit der Folge einer Gewahrsamsverlängerung bis 16.30 Uhr. Da der unter Führungsaufsicht stehende Mann gegen die gerichtliche verfügte Auflage keinen Alkohol zu trinken verstoßen hatte, folgt eine richterliche Vorführung mit Prüfung einer Rücknahme der Bewährung.

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