BPOL NRW: Kein Glück nach Haftentlassung – straffällig am gleichen Tag

Aachen (ots) - Nach verbüßen einer knapp 15-monatigen Haftstrafe gerät ein 30-Jähriger ins Visier der Bundespolizei und wird erneut straffällig. Am Donnerstagmorgen verlässt der junge Mann die Haftanstalt, nach fast 15 Monaten Haft. Vorausgegangen war eine Verurteilung wegen illegalem Anbau, Herstellen und Handel mit Betäubungsmitteln, sowie verschiedene Diebstahldelikte. Nachdem er sich zu Fuß aus den Niederlanden in Richtung Bahnhof Herzogenrath bewegte, sprach er zunächst die Beamten aus der Ferne an. Nachdem diese sich dann auf ihn zu bewegten, legte er seine Jacke ab und steckte sich etwas in den Mund. Den Aufforderungen, den Gegenstand auszuspucken, verweigerte er sich. Nachdem er einen Beamten weggestoßen hatte und zunehmend unter Atemproblemen litt, förderte er ein in Folie verpacktes Bubble aus dem Mundraum hervor. Bei der darin enthaltenen Substanz handelte es sich um 16,4 Gramm Heroin, welches vor Ort als Einziehungsgegenstand beschlagnahmt wurde. Nach Aufnahme der Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erwartet ihn nun voraussichtlich ein erneutes Verfahren vor Gericht.

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