Gehört nicht ins Gepäck – Bundespolizei entdeckt pinkfarbenes Pfefferspray und Cannabis bei Reisenden

Pfefferspray ohne BKA-Prüfzeichen und ohne Hinweis auf Zweckbestimmung zur Tierabwehr

Hamburg (ots) - Vor jedem Flug werden meist das Handgepäck und die Koffer gepackt. Und nicht immer ist für den Reisenden ganz eindeutig, was darf mit und was nicht. Pfefferspray und Cannabis allerdings gehören eindeutig nicht ins Gepäck.

Auf seinem Weg nach Istanbul erschien heute Morgen ein 47-jähriger Deutscher und stellte sich der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg. Die Kontrolle durch einen Luftsicherheitsassistenten ergab eine Zigarettenschachtel mit zehn Joints. Bei der Befragung des Reisenden durch die Bundespolizei gab der Mann zu, "Gras" dabei zu haben. Weiter wollte er sich dazu nicht äußern.

Weitere Betäubungsmittel wurden bei dem Deutschen nicht festgestellt. Der Mann erhielt eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und konnte im Anschluss seinen Flug antreten.

Ebenfalls bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg stellten Luftsicherheitsassistenten bereits am Freitag im Handgepäck einer 37-jährigen US-Amerikanerin ein pinkfarbenes Pfefferspray fest. Dieses amerikanische Produkt verfügte weder über ein vorgeschriebenes Prüfzeichen, noch über den erforderlichen Hinweis auf eine eindeutige Zweckbestimmung zur Tierabwehr. Durch die Bundespolizisten auf das Spray angesprochen, äußerte die Dame, es zum Selbstschutz bei sich zu haben.

Da Pfefferspray grundsätzlich im Handgepäck verboten ist, zog dies für die 37-Jährige eine Strafanzeige und eine Sicherheitsleistung von 150,00 Euro nach sich.

Unabhängig von den hier vorliegenden Straftaten rät die Bundespolizei: Nehmen Sie auf Ihrer Reise nur mit, was Sie unbedingt benötigen. Informieren Sie sich bereits vor Ihrem Flug über die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Mitnahme von gefährlichen oder verbotenen Gegenständen an Bord eines Flugzeuges. Näheres finden Sie unter www.bundespolizei.de

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