Preetz (ots) - In der Nacht von Samstag auf Sonntag versuchte sich ein Pkw-Fahrer der Kontrolle durch die Polizei zu entziehen. Der Versuch, mit hoher Geschwindigkeit zu entkommen, blieb erfolglos. Den Fahrer erwartet jetzt eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem besteht der Verdacht, dass er vor Fahrtantritt Alkohol und Drogen zu sich genommen hatte. Seinen Pkw wird der Mann möglicherweise auch nicht zurückerhalten, da dieser mit dem Zwecke der Einziehung beschlagnahmt wurde.
Gegen 02:00 Uhr befuhr eine Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Preetz die Wankendorfer Straße. Dort kam ihnen ein roter VW Golf entgegen. Die Beamten entschlossen sich kurzerhand zu einer Verkehrskontrolle. Sie wendeten ihren Streifenwagen und verfolgten den Pkw.
In Höhe des Holstenwegs in Preetz hatten sie das Fahrzeug eingeholt und forderten den Fahrer über die Lichtlaufleiste auf dem Streifenwagen zum Anhalten an.
Anstatt der Aufforderung nachzukommen, beschleunigte der Fahrzeugführer seinen Pkw und bog in den Rethwischer Weg ein. In der 30-Zone erreichte er zwischenzeitlich eine Geschwindigkeit von ca. 90 km/h. Die Verfolgungsfahrt führte weiter in den Holstenweg in Richtung B 76. Dort versuchten die Beamten, den Golf zu überholen. Da der Fahrer jedoch seinen Pkw abrupt auf die linke Fahrbahn lenkte, gelang dies nicht. Nur durch ein Bremsmanöver des Streifenwagens konnte ein Zusammenstoß verhindert werden.
Im Moorweg endete schließlich die Verfolgungsfahrt. Der Golffahrer hatte seinen Pkw auf einer Grünfläche kurz zum Stehen gebracht. Diese Gelegenheit nutzte die Streifenwagenbesatzung und schnitt dem Pkw den Weg ab. Gemeinsam mit einer weiteren Streifenwagenbesatzung wurden der 33-jährige Fahrer und sein 26-jähriger Beifahrer kontrolliert.
Es stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Außerdem ergaben entsprechende Tests, dass er vor Fahrtantritt Alkohol und Drogen zu sich genommen hatte.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Golf beschlagnahmt. Das Ziel dieser Maßnahme ist die spätere Einziehung des Pkw.
Im Anschluss an die Blutprobenentnahme wurde der Fahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Matthias Felsch
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