Herne (ots) - In der letzten Woche führten Polizeibeamte im Stadtbezirk Herne eine allgemeine Verkehrskontrolle mit folgenreichen Ausgang durch.
Was war passiert?
Polizisten der Wache Wanne-Eickel kontrollieren einen 20-jährigen Motorrollerfahrer. Bei der Überprüfung stellt sich heraus, dass der junge Herner seinen Roller unter Betäubungsmitteleinfluss fährt. Der Heranwachsende wird mit zur Wache genommen, sein Zweirad verbleibt verschlossen vor Ort. Anschließend wird eine Blutprobe angeordnet und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.
Einige Stunden später erscheint der 20-Jährige in Begleitung eines Bekannten (18) auf der Wanner Polizeidienststelle - als Sozius auf dessen Motorrad.
Was will man dort? - Den Rollerschlüssel abholen!
Ein Polizist stellt nun deutlichen Alkoholgeruch beim 18-jährigen Herner fest. Ein anschließend durchgeführter Atemalkoholtest verläuft positiv - Wert: 0,34 Promille.
Dumm gelaufen für den jungen Herner: Er wollte helfen, bekommt nun aber auch eine Anzeige, da er unter Alkoholeinfluss - auch wenn der Wert gering erscheint - ein Kraftfahrzeug führt.
Die Polizei weist nochmals auf das Alkoholverbot für Fahranfänger und die damit verbundene 0,0 Promille Grenze hin:
Wer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bochum
Pressestelle
Nicole Schüttauf
Telefon: 0234 909 1024
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