Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein – Erkrath – 1708118

Symbolbild: Atemalkoholprobe beweist Trunkenheitsfahrt

Mettmann (ots) - Am Mittwochabend des 23.08.2017, gegen 19.40 Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Erkrather Polizei einen silbergrauen PKW Audi A4 mit polnischen Kennzeichen, der mit laut quietschenden Reifen aus einer Hauseinfahrt auf die Eisenstraße im Erkrather Ortsteil Hochdahl bog und nur wenige Meter später verbotswidrig auf dem Gehweg der Straße abgestellt wurde. Als die Beamten deshalb den 27-jährigen Fahrer des Audis kontrollierten, wurde deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes festgestellt. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,2 Promille (1,13 mg/l).

Daraufhin wurde zur Beweisführung im eingeleiteten Strafverfahren die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Einen Führerschein des Beschuldigten konnten die Beamten aber nicht sicherstellen, weil der 27-Jährige einräumte, überhaupt nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Ihm wurde ausdrücklich jedes weitere Führen von führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt. Da der aus Polen stammende Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft eine finanzielle Sicherheitsleistung zur Durchführung des Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein an. Erst nachdem der Beschuldigte dafür 900,- Euro bei der Polizei hinterlegen konnte, wurde er gegen 22.00 Uhr wieder aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

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