Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 27. August 2017
27.08.2017, PP Schwaben Süd/West
Pressemeldungen für den Landkreis Lindau vom 27. August 2017
Die tagesaktuellen Meldungen der Polizeiinspektionen Lindau und Lindenberg sowie Meldungen der Kriminalpolizei, der Verkehrs- und Fahndungsdienststellen mit Regionalbezug.
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1012/ -1013); unaufschiebbare Anfragen außerhalb der regulären Dienstzeit über die Rufnummer (+49) 0831 9909-1401 an die Einsatzzentrale.
Unfallflucht
LINDENBERG. In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde auf Höhe der Holzstraße 2a ein geparkter Opel Astra angefahren. Das unbekannte Fahrzeug entfernte sich danach, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 2.000 €. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei in Lindenberg unter 08381/92010 zu melden. (PI Lindenberg)
Alkohol am Steuer
LINDENBERG. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde bei einer Verkehrskontrolle in der Hauptstraße bei einem 47 Jahre alten Pkw-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 0,5 Promille. Ihn erwartet nun ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. (PI Lindenberg)
Drogenfahnder werden auf Supermarktparkplatz fündig
LINDAU. Bei einer Kontrolle der zivilen Streife der Fahndung in Lindau wurden am Samstagnachmittag zwei Vergehen gemäß dem Betäubungsmittelgesetzes festgestellt. Zwei junge Männer fielen den Beamten mit ihrem Pkw auf einem Supermarktparkplatz im Heuriedweg auf. Die anschließende gezielte Nachfrage nach Drogen ergab, dass beide Personen jeweils geringfügige Mengen an Marihuana mit sich führten, welches sie freiwillig herausgaben. Gegen die beiden 21- und 22jährigen Männer wurde ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtmG eingeleitet. Das Betäubungsmittel wurde den beiden natürlich weggenommen. Nach der Sachbearbeitung konnten die beiden ihre Einkäufe fortsetzen. (PIF Lindau)
Marihuana im Fernreisebus sichergestellt
WEISSENSBERG. Bei einer Kontrolle Fernreisebusses auf der Autobahn A96 von Zürich nach München am Freitagvormittag wurden die Beamten der PI Fahndung wieder einmal mehr fündig. Zwei Mitreisende wurden von den Beamten etwas genauer unter die Lupe genommen. Hierbei stellte sich heraus, dass die beiden heranwachsenden Fahrgäste jeweils eine Kleinmenge an Marihuana im Gepäck hatten. Die beiden Reisenden durften, nach Sicherstellung des Rauschgiftes und ihrer Einlassungen zum illegalen Besitz, die Fahrt in Bayern fortsetzen. (PIF Lindau)
Zwei unbegleitete jugendliche Flüchtlinge am Bahnhof Lindau
LINDAU. Bei einer Personenkontrolle am Bahnhof in Lindau konnten die Schleierfahnder zwei 16jährige Libyer feststellen. Diese kamen gerade mit dem Zug aus Stuttgart an und wollten weiter nach Österreich zu Freunden reisen. Da die beiden keinerlei Ausweise mit sich führten endete die Reise in Lindau. Wie sich nach Hinzuziehung eines Dolmetschers herausstellte, kamen die beiden Burschen über Frankreich nach Deutschland. Nach der Aufnahme der Personalien und Abnahme von Fingerabdrücken wurden die beiden Minderjährigen einer Mitarbeiterin des Jugendamtes in Obhut gegeben, die sich um das weitere Wohlergehen der jungen Menschen kümmert. Wie lange die beiden die deutsche Gastfreundschaft in Anspruch nehmen, ist ungewiss, da sie bereits nebenbei ihre Weiterreise nach Österreich angekündigt haben. (PIF Lindau)
Gambischer Flüchtling mit italienischem und deutschem Wohnsitz angehalten
LINDAU. Erneut wurde die Schleierfahndung im Fernreisebus zwischen Frankfurt und Rom in der Nacht auf Sonntag in Lindau fündig. Unter den Reisenden fiel ein 26jähriger Gambier auf, der sich mit seinem gambischen Reisepass und einem italienischen Personalausweis vorstellte. Bei der genaueren Überprüfung seiner Person stellten die Fahnder fest, dass dieser Mann in Deutschland mit etwas abweichenden Personalien um Asyl gesucht hat. Obwohl man ihm das Asyl nicht zuerkannte, hielt er sich dennoch in Deutschland auf. Durch die falsche Personalienangabe erschlich er sich mehrfach Duldungen, die seinen Aufenthalt in Deutschland mit den monatlichen Zuwendungen verlängerte. Damit dürfte es nun vorbei sein, da die Beamten neben der Vorlage einer Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft zudem das betreffende Ausländeramt über die wahre Identität und vorhandenen Ausweise des Probanden aufklärt. Nach der Sachbearbeitung wurde der junge Mann in seine „Wahlheimat“ Italien entlassen. (PIF Lindau)