Gadebusch (ots) - Die Aufnahme eines Wildunfalls auf der B 104 bei Gadebusch in der Samstagnacht hatte für den beteiligten Fahrzeugführer weitere Folgen. Gegen 1:15 Uhr kollidierte der 30 Jahre alte Fahrer eines BMW in Richtung Holdorf im Bereich der Abfahrt nach Mölln mit einem Wildschwein und verständigte die Polizei. Die eintreffenden Polizisten überprüften zunächst die Fahrerlaubnisdaten des Mannes, da dieser keinen Führerschein vorweisen konnte. In der Abfrage im polizeilichen System stellte sich zwar heraus, dass der Mann eine Fahrerlaubnis besitzt, jedoch wurde ebenfalls bekannt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Darüber hinaus ergab ein Atemalkoholvortest bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit einen Wert von 0,54 Promille. Eine Inhaftierung konnte der Mann durch Zahlung der auferlegten Geldsumme in dreistelliger Höhe entgehen. Jedoch wird er sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten müssen. Der Pkw war in Folge des Unfalls nicht mehr fahrbereit und musste geborgen werden. Der Sachschaden wird auf ca. 10.000 Euro geschätzt.
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