Mettmann (ots) - Am nächtlich frühen Sonntagmorgen des 27.08.2017, gegen 04.45 Uhr, befuhr eine Streifenwagenbesatzung der örtlichen Polizei die Abtskücher Straße in Heiligenhaus in Fahrtrichtung Hauptstraße. Dabei beobachteten die Beamten einen in gleicher Richtung vorausfahrenden VW Golf, dessen Fahrer an der dortigen Kreuzung das Rotlicht seiner Fahrtrichtung missachtete, welches nach Phasenwechsel bereits mehrere Sekunden leuchtete. Durch den Rotlichtverstoß kam es glücklicher Weise zu keiner konkreten Gefährdung.
Als der silbergraue Golf dann aber wegen des Rotlichtverstoßes verfolgt und auf der Parkstraße angehalten und kontrolliert wurde, stellten die Beamten fest, dass der 22-jährige Fahrer am Steuer des Wagens unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 1,2 Promille (0,64 mg/l). Daraufhin leitete die Polizei ein Strafverfahren gegen den 22-Jährigen ein. Zur Beweisführung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und durchgeführt. Den Führerschein des Beschuldigten beschlagnahmten die Beamten, da der 22-jährige Heiligenhauser mit einer Sicherstellung nicht einverstanden war. Bevor der Beschuldigte seinen Heimweg zu Fuß antrat, wurde ihm jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge bis auf weiteres ausdrücklich untersagt.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann