Kreis Viersen: (ots) - Nach einem Diebstahl oder Einbruch ist vieles zu bewältigen. Die psychischen Folgen für die Betroffenen sind häufig die schlimmsten. Es ist schwer zu verarbeiten, dass jemand in die Privatsphäre eingedrungen ist. Der materielle Verlust ist für die Opfer meist zweitrangig. Dennoch schmerzt es, wenn liebgewonnene Erinnerungsstücke weg sind. Einige Wertsachen besitzen eine Individualnummer, anhand derer die Polizei diese gestohlenen Gegenstände in ihren Fahndungssystemen ausschreiben kann. So gelingt es, die bei Durchsuchungen oder anderen Polizeikontrollen gefundenen Wertgegenstände, wie Smartphones, Fahrräder und ähnliches als Diebesgut zu identifizieren und den Kriminellen wegzunehmen. Das gelingt allerdings nur dann, wenn die Opfer einer Straftat die Individualnummern ihrer Geräte kennen, aufgelistet haben und bei der Anzeigenerstattung auch mitteilen können.
Viele Wertgegenstände (zum Beispiel Fernseher, Fotokameras oder Camcorder) besitzen keine Individualnummern. Falls Ihnen diese Sachen bei einem Einbruch oder auf der Urlaubsreise gestohlen werden, wird der Eigentumsnachweis selbst dann schwierig, wenn die Polizei die Täter ermittelt und die Beute sicherstellt.
Genau so problematisch ist die eindeutige Identifizierung von Schmuck, Teppichen, Gemälden, hochwertigem Porzellan oder Kunstwerken jeder Art. Die polizeiliche Fahndung nach Ihrem Eigentum wird wesentlich erschwert, wenn weder Kennzeichnungen noch Beschreibungen, Expertisen oder Fotos der gestohlenen Gegenstände vorliegen. Oft müssen die sichergestellten Wertgegenstände dann wieder an den "Dieb" ausgehändigt werden.
Die Polizei rät daher: Kennzeichnen Sie Ihre Wertsachen!
Stellen Sie eine Liste Ihrer Wertsachen mit und ohne Individualnummern zusammen, aus der besondere Kennzeichen, Hersteller, Marke, Typ, Gerätenummer, Individualnummer, Kaufdatum, Händler und Preis hervorgehen. Geräteseriennummern sind keine individuellen Kennzeichen.
Wertsachen ohne individuelle Nummerierung oder Beschriftung sollten Sie dauerhaft kennzeichnen (z.B. Gravur des Straßenschlüssels, Hausnummer, Initialen). Dies kann auch an nicht einsehbaren Stellen (verdeckt) geschehen. Vermerken Sie Art und Positionierung der Kennzeichnung in Ihrem Wertsachenverzeichnis.
Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände, z.B. Schmuck, Teppiche, Pelze, Antiquitäten, Gemälde, Möbel, hochwertiges Porzellan etc. und legen Sie bei Bedarf einen Maßstab zur Größendefinition hinzu. Über hochwertigen Schmuck, Gemälde etc. sollten Expertisen vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer persönlichen Wertgegenstandsliste um sensible Informationen handelt, die fremden Personen nicht in die Hände gelangen sollten. Bewahren Sie aus diesem Grund Ihre ausgefüllte Liste an einem Ort auf, an dem diese sicher vor fremden Blicken ist.
Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de des Programms Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder ( ProPK ) können Sie eine Wertgegenstandsliste downloaden. Geben Sie dort den Suchbegriff "Wertgegenstandsliste" ein oder klicken Sie hier: http://url.nrw/ZMX
Sind detailgetreue Fotos - möglichst mit beigelegtem Maßstab - von gestohlenen Gegenständen vorhanden, ermöglicht dies der Polizei eine Fahndungsveröffentlichung.
Informieren Sie nach einem Diebstahl oder Einbruch sofort die Polizei, damit keine wertvolle Zeit für die Fahndung nach Ihrem Eigentum verloren geht./ah (1101)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Antje Heymanns
Telefon: 02162/377-1191
Fax: 02162/377-1199
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de