Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg – Patronen, Pfefferspray, Kokain und Cannabis – Alles im Gepäck entdeckt

Patronen, Pfefferspray, Kokain und Cannabis - beschlagnahmt durch die Bundespolizei am Flughafen Hamburg

Hamburg (ots) - Was darf eigentlich alles ins Gepäck und was nicht? Woraus resultiert eventuell sogar eine Strafanzeige? Diese Frage haben sich fünf Reisende in den vergangenen Tagen vermutlich erst gar nicht gestellt, bevor sie zum Flughafen Hamburg fuhren.

Als sich gestern ein 52-jähriger Deutscher vor seinem Flug der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Hamburg stellte, hatte er offenbar nicht mit der gründlichen Kontrolle der Luftsicherheitsassistenten gerechnet oder den Inhalt in seinen Taschen schlichtweg vergessen. Denn die Kontrollkräfte entdeckten in seiner Hosentasche ein kleines Briefchen mit einem weißen Pulver. Den Fluggast darauf angesprochen, gestand der Mann ein, dass es sich dabei um Kokain handeln würde. Bundespolizisten beschlagnahmten das Betäubungsmittel und fertigten eine Strafanzeige. Der Mann reiste im Anschluss weiter nach Griechenland.

Bereits einen Tag zuvor erging es einem 33-jährigen Briten ähnlich. Auch bei ihm stellten die Luftsicherheitsassistenten ein kleines Tütchen mit weißem Pulver bei der Personenkontrolle fest. Ein Schnelltest ergab, hier handelt es sich um Kokain. Nachdem Bundespolizisten eine Strafanzeige gegen den Mann gefertigt hatten, trat er seine Reise nach Manchester an.

Bei einem 20-jährigen deutschen Staatsangehörigen fanden Kontrollkräfte ein kleines Tütchen mit verdächtigem Inhalt. Den Mann nach dem Inhalt befragt, gab dieser gegenüber den Bundespolizisten zu, dass es sich um Cannabis handeln würde. Auch in diesem Fall fertigten die Beamten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Ein 52-jähriger Deutscher musste am Wochenende ebenfalls einen kleinen Zwischenstopp am Flughafen Hamburg einlegen. Der Mann wollte nach München und hatte sein Reisegepäck bereits aufgegeben. Bundespolizisten stellten bei der Kontrolle seines Koffers 41 erlaubnispflichtige Patronen fest. Der 52-Jährige konnte aber weder eine Erlaubnis für den Besitz noch für den Erwerb von Munition vorlegen. Mit einer Strafanzeige im Gepäck und ohne Munition, konnte er dann wenig später seine Reise fortsetzen.

Mit einem Pfefferspray stand am Freitag eine 35-jährige kasachische Staatsangehörige in der Luftsicherheitskontrollstelle. Die Dame führte das Spray im Handgepäck mit. Da es nicht über die erforderliche Kennzeichnung als Tierabwehrspray verfügte, fertigten Bundespolizisten auch in diesem Fall eine Strafanzeige und beschlagnahmten das Pfefferspray.

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