Luchskadaver gefunden – Untersuchungsergebnisse schließen menschliches Einwirken nicht aus – Polizei ermittelt


07.09.2017, PP Oberbayern Süd

Luchskadaver gefunden – Untersuchungsergebnisse schließen menschliches Einwirken nicht aus – Polizei ermittelt
Gemeinsame Pressemeldung des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd vom 07.09.2017

SCHNEIZLREUTH, LKR. BERCHTESGADENER LAND / AUGSBURG. Am Dienstag, 5. September 2017, wurde im Gemeindebereich von Schneizlreuth ein toter Luchs gefunden. Nach den Ergebnissen erster Untersuchungen im Auftrag des Landesamtes für Umwelt kann eine menschliche Manipulation am Tierkörper nicht ausgeschlossen werden. Bei der Polizeiinspektion Bad Reichenhall wurde zur Klärung des Falles die Ermittlungsgruppe mit der Sachbearbeitung betraut.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) erstattete aufgrund erster Ergebnisse der Untersuchung des Tierkörpers Strafanzeige beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Ein Abgleich des Fleckenmusters des toten Tieres ergab, dass es sich bei dem Luchs um das seit 2015 aus dem Pinzgau (Österreich) bekannte Männchen „Alus“ handelt. Die genaue Todesursache konnte bisher nicht festgestellt werden.

Das tote Tier wurde ohne Kopf und Vorderpfoten am Dienstagvormittag, 5. September 2017, im Gemeindegebiet von Schneizlreuth aus dem Saalachsee geborgen. Dabei ist bislang unklar, ob diese Körperteile erst bei der Bergung abgetrennt wurden oder bereits zuvor. Mit den Ermittlungen wurde vom Polizeipräsidium deshalb unverzüglich die örtlich zuständige Polizeiinspektion Bad Reichenhall betraut. Dort ist der Fall bei der Ermittlungsgruppe der Dienststelle in Bearbeitung - der Naturschutzsachbearbeiter der Polizeiinspektion hat die Federführung bei den Untersuchungen.

Der Luchs gehört gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders und streng geschützten Tieren. Nach dem Bundesjagdgesetz ist der Luchs ganzjährig geschont, darf also grundsätzlich nicht gejagt werden. Ausnahmen dürfen nur die zuständigen Sicherheits- oder Naturschutzbehörden unter engen Bedingungen zulassen. Im vorliegenden Fall berücksichtigt die Polizei bei den Überprüfungen, die unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein stattfinden, denkbare Verstöße nach dem Strafgesetzbuch (Jagdwilderei und ggf. auch Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete), dem Bundesnaturschutzgesetz (Zugriffsverbote) und dem Tierschutzgesetz (Töten eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund).

Die Polizeiinspektion Bad Reichenhall wird sich bei ihren Ermittlungen ständig im Austausch mit den tangierten Fachbehörden befinden. So sollen beispielsweise zusammen mit der Verwaltung des Nationalparks Berchtesgaden in den kommenden Tagen Aufnahmen der zahlreichen aufgestellten Wildkameras ausgewertet werden. Grundlegende Ermittlungstätigkeiten, wie etwa die Untersuchungen am Fundort des Kadavers und Zeugenbefragungen, sind bereits angelaufen. Außerdem wird man sich mit den zuständigen österreichischen Behörden in Verbindung setzen. Denn es ist denkbar, dass der Luchs, der in der Vergangenheit immer wieder im Grenzgebiet festgestellt wurde, auf österreichischem Staatsgebiet zu Tode kam und von der Saalach in den See bei Schneizlreuth geschwemmt wurde.