Nienburg (ots) - (BER)Auch für Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer gelten Grenzen für den Alkoholkonsum. Spätestens, wenn der Verkehrsteilnehmer, oder wie in diesem Fall, die Verkehrsteilnehmerin, nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann, ist diese Grenze überschritten. Bei einem Promillewert von 2,34 o/oo, der bei einer 41 - jährigen Nienburgerin am Mittwochnachmittag gegen 15.00 Uhr festgestellt wurde, wird dann auch eine Strafanzeige gefertigt. Aufgefallen war die Frau, weil sie den Führser Mühlweg in starken Schlangenlinien befuhr.
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