Rettungsgasse – Schwerpunktkontrollen der Autobahnpolizei beendet


15.09.2017, PP Oberbayern Süd

Rettungsgasse - Schwerpunktkontrollen der Autobahnpolizei beendet

SÜDLICHES OBERBAYERN. Wenn auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen der Verkehr stockt, dann ist es Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden und auch freizuhalten. Nach einem Unfall müssen Rettungsfahrzeuge die Verletzten schnellstmöglich erreichen können. Dabei zählt oft jede Minute. Die Autobahnpolizeidienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd führten deshalb in den letzten Wochen eine Schwerpunktaktion durch. Die Beamten gingen dabei konsequent gegen „Rettungsgassenverweigerer“ vor und ahndeten zahlreiche Verstöße.


Auch auf den vielbefahrenen Autobahnen im südlichen Oberbayern müssen die Helfer von Polizei und Rettungsdienst immer wieder feststellen, dass sich die Bereitschaft, eine Rettungsgasse zu bilden, leider nicht spürbar gebessert hat. Und das, obwohl das Thema in den vergangenen Monaten breit in die Öffentlichkeit getragen wurde. Was sind die Gründe dafür? Die Helfer stellen im Einsatz fast täglich fest, dass neben Unwissenheit und Unaufmerksamkeit etliche Verkehrsteilnehmer die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden, weiterhin bewusst ignorieren. Dieses rücksichtslose Verhalten stand in den zurückliegenden Wochen im besonderen Fokus der Autobahnpolizei im südlichen Oberbayern. Die verstärkten Kontrollen wurden im Vorfeld angekündigt

Bilanz der Schwerpunktkontrollen

Polizeipräsident Robert Kopp appelliert an alle Verkehrsteilnehmer: „Seien Sie ein Vorbild und gehen Sie mit gutem Beispiel voran! Eine funktionierende Rettungsgasse kann im Ernstfall auch Ihr eigenes Leben retten. Die Bildung einer Rettungsgasse muss daher selbstverständlich sein. Und je schneller eine Unfallstelle erreicht und geräumt werden kann, desto weniger Zeit verbringen Sie im Stau.“
Die fünf Dienststellen in Weilheim, Holzkirchen, Rosenheim, Traunstein und Mühldorf überwachten insbesondere die Bundesautobahnen A95, A8, A93 und A94 bei größeren Staus aufgrund von Unfällen und Baustellen oder wegen des starken Ferienreiseverkehrs. Insgesamt 85 Verkehrsteilnehmer mussten ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro zahlen, und 23 nichtdeutsche Autofahrer eine Sicherheitsleistung hinterlegen, weil sie trotz Stau keine Rettungsgasse gebildet oder nicht freigehalten haben. (Anmerkung: Die Höhe des Bußgeldes wird in Zukunft um ein Vielfaches höher liegen und auch mit einem Punkt in Flensburg verbunden sein). Zwei besonders dreiste und ignorante Verkehrsteilnehmer erhielten eine Anzeige, weil sie eine gebildete Rettungsgasse nutzten, um schneller vorwärts zu kommen. Sie fuhren in der Gasse den Rettungs- und Einsatzfahrzeugen hinterher.

Trotz dieser eher unerfreulichen Bilanz, stellten die Polizeibeamten aber auch fest, dass sehr viele Autofahrer die Bedeutung und Funktionsweise der Rettungsgasse mittlerweile gut kennen, und dass sich 90 Prozent der kontrollierten Verkehrsteilnehmer einsichtig und verständnisvoll zeigten. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass an mehreren Einsatztagen der letzten Wochen die Rettungsgasse vorbildlich funktionierte. Dies ist immer dann der Fall, wenn einer den richtigen Anfang macht; denn dann folgen die meisten anderen dem positiven Beispiel.


Die Rettungsgasse rettet Leben

Die Rettungsgasse muss schon dann gebildet werden, wenn Sie merken, dass der Verkehr stockt. Wenn die Fahrzeuge im Stau bereits dicht auf dicht stehen, dann ist es oft nicht mehr möglich, rechtzeitig Platz zu schaffen. Die Rettungsgasse ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen.

Fahren Sie langsam nach dem Merksatz „Eins links – zwei rechts“ an den Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf der linken Spur fahren also an den linken Fahrbahnrand. Die Fahrzeuge auf allen anderen Spuren nach rechts. Der Standstreifen (Pannenspur) bleibt frei Die Rettungsgasse bleibt offen, bis der Verkehr wieder rollt