Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover anlässlich der Fußballspielbegegnung zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen am 30. September 2017 in Hamburg

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Hannover (ots) - Am Samstag, den 30. September 2017, findet in Hamburg das Fußballspiel zwischen dem Hamburger SV und dem SV Werder Bremen statt. Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarung zu ermöglichen.

Die Bundespolizeidirektion Hannover hat anlässlich dieser Bundesligaspielbegegnung auf festgelegten DB Bahnstrecken und Bahnhöfen sowie Regionalzug- und S-Bahnverbindungen ein Alkoholkonsumverbot sowie ein Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen ausgesprochen.

An den unten genannten Hauptbahnhöfen, Bahnhöfen und Haltepunkten ist der Konsum von alkoholischen Getränken nur in den Geschäftsräumen der dort ansässigen Gewerbebetriebe zulässig.

Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Weiterhin kann der/die Betroffene von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.

Folgende Bahn- und S-Bahnstrecken einschließlich aller an den Strecken liegenden Bahnhöfen und Haltepunkte sind von der Ordnungsverfügung betroffen: BF Fischbek bis HBF Hamburg und zurück HBF Hamburg bis BF Altona (oberirdisch) und zurück HBF Hamburg bis BF Altona (unterirdisch) und zurück BF Altona bis BF Elbgaustraße und zurück BF Altona bis BF Rissen und zurück HBF Osnabrück (ausschließlich) - HBF Bremen - BF Rotenburg (W.) - BF Buchholz - HBF Hamburg und zurück HBF Bremerhaven - HBF Bremen - BF Soltau - BF Buchholz - HBF Hamburg und zurück HBF Oldenburg - HBF Bremen und zurück

Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 30. September 2017, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr und von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr sowie am 1. Oktober 2017 bis 02:00 Uhr.

Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.

Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.

Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de einge-sehen werden.

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30163 Hannover
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