Güstrow (ots) -
Bei einer Verkehrskontrolle am 01.10.17 um 06:40 Uhr wurde in Kuhs ein PKW-Fahrer festgestellt, der sein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol fuhr. Der Atemalkoholwert betrug 0,66 Promille. Es wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen § 24a Straßenverkehrsgesetz erstattet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Das Strafmaß für dieses Ordnungswidrigkeit ist eine Geldstrafe in Höhe von 500 EUR. Bei einer weiteren Kontrolle um 10:30 Uhr in Güstrow in der Rostocker Chaussee versuchte ein PKW-Fahrer sich dieser durch Flucht zu entziehen. Er wurde in der Kessiner Straße gestellt. Der Grund für die Flucht wurde dann sehr schnell klar. Für den PKW bestand seit Juni 2016 kein Versicherungsschutz mehr. Es liefen bereits zwei Strafverfahren gegen den Fahrer wegen solcher Vergehen. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Fahrzeugschlüssel sowie die Kennzeichen wurden sichergestellt. Wolfgang Mörlein, PHK Polizeihauptrevier Güstrow
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeipräsidium Rostock
Pressestelle
PHKin Isabel Wenzel
Telefon: 038208/888-2040
Fax: 038208/888-2006
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de
Rückfragen außerhalb der Bürozeiten und am Wochenende:
Polizeipräsidium Rostock
Einsatzleitstelle/Polizeiführer vom Dienst
Telefon: 038208/888-2110
E-Mail: elst-pp.rostock@polmv.de