Mehrere Trunkenheitsfahrten am Tag der deutschen Einheit in Schwerin

Schwerin (ots) - Am 3. Oktober musste die Polizei Schwerin mehreren Fahrzeugführern aufgrund von Alkoholeinfluss die Weiterfahrt untersagen. In den frühen Morgenstunden stellten Beamte in der Goethestr. einen Fahrradfahrer ohne Licht fest. Bei einer anschließenden Kontrolle stellten die Beamten Atemalkoholgeruch fest. Eine Kontrolle ergab einen Atemalkoholwert von 2,09 Promille. Der Grenzwert für Fahrradfahrer von 1,6 Promille war somit deutlich überschritten. Wenig später entschlossen sich weitere Beamte, einen Pkw-Führer auf dem Obotritenring einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Zunächst ignorierte der Fahrer die Anhaltesignale, hielt dann jedoch auf einem Tankstellengelände an. Die geschulten Beamten erkannten aufgrund des Erscheinungsbildes des Mannes sofort, dass bei dem Fahrer der Verdacht des Alkoholkonsums bestand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht, denn das Testergebnis ergab einen Wert von 1,79 Promille. Auch hier war der Grenzwert von 1,1 Promille für Pkw-Fahrer deutlich überschritten. Am Nachmittag wurde nach einem Zeugenhinweis ein weiterer Verdachtsfall der Trunkenheit am Steuer bekannt. Von einer Tankstelle in der Nordstadt sollte sich ein bereits erheblich alkoholisierter Fahrer in seinem Fahrzeug entfernt haben, nachdem er dort weiteren Alkohol gekauft hatte. Der Fahrer konnte nach kurzer Fahndung an seiner Wohnadresse angetroffen werden. Ein später durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,95 Promille. Etwa eine Stunde später konnten Beamte im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle nahe dem Güterbahnhof einen Pkw-Führer anhalten, welcher ebenfalls unter Alkoholeinfluss stand. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert von 0,9 Promille. Im Ergebnis wurden drei Strafanzeigen sowie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige aufgenommen. Bei drei Fahrern wurden Blutprobenentnahmen durchgeführt. Von zwei Pkw-Führern wurde der Führerschein beschlagnahmt. In jedem Falle wird den betroffenen Fahrern dieser Feiertag noch lange in Erinnerung bleiben, da die zu erwartenden Strafen nicht unerheblich sein werden.

C. Schümann, Polizeikommissar Polizeihauptrevier Schwerin

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