Wismar (ots) - In Warin, Wismar und Neukloster leiteten Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Wismar insgesamt fünf Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Fahrzeugführer aufgrund des Verdachts des Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein. In Warin stoppten die Polizisten am Samstag gegen 10:30 Uhr einen 33 Jahre alten VW-Fahrer. Bei diesem verlief ein Drogenvortest positiv auf Amphetamine. Ebenfalls am Samstag konnten Polizeibeamte durch gute Reaktionsfähigkeit einen Unfall vermeiden, als ein VW T4-Fahrer in Wismar zurücksetzte, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Der Fahrer befuhr zunächst einen Radweg in der Philipp-Müller-Straße und fuhr schließlich rückwärts, als ihm ein Radfahrer entgegenkam. Die Beamten bemerkten dies rechtzeitig und verhinderten den Zusammenstoß mit dem Streifenwagen. Der 41 Jahre alte Fahrer verweigerte zwar einen Vortest. Aufgrund von Anhaltspunkten, die auf die Beeinflussung von Betäubungsmitteln hindeuten, wurde dennoch eine Blutprobenentnahme angeordnet. Eine Auswertung soll nun aufklären, ob sich der Verdacht der Beamten bestätigt. In der Nacht zu Sonntag gegen 3 Uhr überprüften Beamte eine Fahranfängerin in Neukloster. Für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot in Deutschland. Die 19-Jährige pustete jedoch einen Wert von 0,67 Promille. Knapp eine Stunde später wurde eine 32-Jährige in der Wismarer Altstadt unter Alkoholeinfluss am Steuer festgestellt. Die VW-Fahrerin hatte einen Atemalkoholwert von 0,62 Promille. In der Wismarer Altstadt stoppten die Beamten darüber hinaus am Sonntagvormittag gegen 9 Uhr einen Ford-Fahrer unter Alkoholeinfluss. Der Atemalkoholvortester zeigte nach der Beatmung durch den 56 Jahre alten Fahrer einen Wert von 0,77 Promille an. Alle festgestellten Fahrerinnen und Fahrer mussten ihr Fahrzeug vorerst stehen lassen. Ihnen drohen bei Erstfeststellung ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Der Fahranfängerin drohen dagegen ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
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