„Die paar Meter!“ – Waren dann doch zu viel – Alkohol und seine Folgen

Friedberg (ots) - Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, obwohl er zuvor Alkohol zu sich genommen hat, der gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere erheblich. Obwohl jeder Kraftfahrzeugführer einst in der Fahrschule gelernt hat, wann er lieber nicht hinterm Steuer sitzen sollte, gibt es leider immer wieder Verkehrsteilnehmer, die unter Alkoholeinfluss alle Warnungen vergessen.

"Ich habe alles unter Kontrolle.", "Ich passe schon auf.", "So viel war es doch gar nicht." oder "Die paar Meter." - Es sind Sätze, die jeder schon einmal gehört hat. Eine Selbstüberschätzung, die schlimme Folgen haben kann. Ein Beispiel:

***

Geht schon - ging nicht

Dieser Tage in der Wetterau machte ein Mann zunächst einmal alles richtig. Nicht mit dem eigenen Auto, sondern mit öffentlichen Verkehrsmitteln besuchte er eine Feier, auf der in geselliger Runde auch einiger Alkohol konsumiert wurde. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ging es so auch am Abend wieder in Richtung Heimat. Ab der Haltestelle des gewählten Verkehrsmittels lief dann aber einiges schief. Der Mann mittleren Alters stieg nämlich in seinen PKW und meinte die zwei Kilometer nach Hause schon zu schaffen. Ein Irrglaube.

Auf dem Heimweg bekam er vermutlich eine Kurve nicht, kam auf den Bürgersteig und überfuhr dort mehrere Sicherungspfosten. Dann weckte er unsanft seine Frau, indem er beim Rückwärtseinparken mit dem Auto gegen die Hauswand stieß. Durch den lauten Knall geweckt entdeckte sie das vorne und hinten völlig beschädigte Fahrzeug und verständigte die Polizei. Mehrere tausend Euro Schaden richtete der Mann auf "den paar Metern" an. Zum Glück reiner Sachschaden. Mit gepusteten 1,7 Promille ging es daraufhin im Fond des Polizeiautos zur Blutentnahme.

***

Hätte, hätte,...

Erwischte Fahrzeugführer, oder solche die sogar einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursachten, verfallen anschließend gerne in den Konjunktiv. "Hätte ich doch nur das Auto stehen lassen und ein Taxi genommen oder mich abholen lassen.", "Hätte ich doch nur auf meine Freunde gehört und mich von ihnen heim bringen lassen." Für diese Gedanken ist es dann aber schon zu spät, die hätten sich die Fahrer vorher machen sollen. Wenn es gut läuft ist bei einer alkoholbeeinflussten Fahrt niemand zu Schaden gekommen. Wenn es schlecht läuft, hat man die Gesundheit oder gar das Leben eines Menschen auf dem Gewissen. Neben dem Gewissen mit dem diese Fahrer ihre Tat in Einklang bringen müssen, hängt gerade in der heutigen Zeit aber noch viel mehr an einer später ausgesprochenen Strafe. Ein möglicher Entzug der Fahrerlaubnis kann nämlich ganz schnell auch den Verlust des Jobs bedeuten. Und so kann der gesamte Lebensplan aufgrund der Selbstüberschätzung ins Wanken geraten.

***

Was ist eigentlich (nicht) erlaubt?

Für Fahrzeugführer bis zum 21. Lebensjahr und in der Probezeit gilt: 0,0 Promille. Auch Berufskraftfahrer dürfen nur mit 0,0 Promille hinters Steuer.

Ab 0,3 Promille können die übrigen Verkehrsteilnehmer bestraft werden, wenn bei ihnen Auffälligkeiten im Fahrverhalten festgestellt werden, oder es zu einem Unfall kommt.

Ab 1,1 Promille beginnt die sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit bei Kraftfahrzeugführern. Für Fahrradfahrer liegt sie bei 1,6 Promille. Ab diesen Werten ist es ega,l ob der Fahrer Ausfallerscheinungen zeigt oder nicht. Der Führerschein ist in diesem Fall zunächst einmal weg.

Nicht vergessen: Alkohol baut sich im Körper nur sehr langsam ab. Selbst wer sich nach einigen Stunden fit fühlt kann noch unter Alkoholeinfluss stehen.

***

Unsere Bitte lautet: Vorher schon an nachher denken. Wenn erst jemand zu Schaden gekommen ist, dann ist es zu spät. Am besten vor dem Alkoholkonsum außerhalb der eigenen vier Wände abklären, wie alle später sicher nach Hause kommen. Und um gar nicht in die Versuchung zu kommen: Das Auto lieber daheim stehen lassen.

Sylvia Frech, Pressesprecherin

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: 06031-601 150
Fax: 06031-601 151

E-Mail: poea-fb.ppmh@polizei.hessen.de oder
http://www.polizei.hessen.de/ppmh

Twitter: https://twitter.com/polizei_mh
Facebook: https://facebook.com/mittelhessenpolizei