Kreis Viersen: Riegel vor: Wir sind der Notruf der Polizei – Wir sind 110! Wir freuen uns über Ihre Anrufe!

Symbolbild

Kreis Viersen: (ots) - Ob bei einem Verkehrsunfall, bei einem Einbruch oder Unglücksfall oder wenn Sie aus einem anderem Grund polizeiliche Hille benötigen: Bei der 110, dem Notruf der Polizei, sind Sie immer gut aufgehoben! Gerade bei der Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen sind Ihre Beobachtungen für die Polizei von unschätzbarem Wert. Und nicht nur die Polizei profitiert: Mitteilungen über verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Wohnumfeld, die sofort über 110 an die Polizei gemeldet werden, können Einbrecher draußen stehen lassen. Und darüber freut sich auch der Nachbar, an dessen Haus der Anrufer vielleicht etwas Seltsames beobachtet hat. In vielen Notfällen hat der Bürger keine Scheu, den polizeilichen Notruf zu wählen. In manchen Situationen aber (z. B. verdächtige Fahrzeuge in einem Wohngebiet, verdächtige Personen in einem Wohngebiet (Vorbereitungs-handlungen zu einem Einbruch) haben die Bürger aber leider immer noch Hemmungen, die 110, den Notruf der Polizei, zu wählen. Sie haben aber nichts zu befürchten, auch dann nicht, wenn Ihre Beobachtung keinen Hinweis auf eine Straftat oder Vorbereitungshandlung enthält. Sie melden uns lediglich eine "seltsame" Beobachtung und beschuldigen niemanden zu Unrecht. Wir bewerten Ihre Mitteilung und wir überprüfen, ob es sich bei der Person im Garten Ihres Nachbarn um den Gärtner oder um einen Einbrecher handelt. Und wenn das "Klirren von Glas" aus dem Nachbarhaus sich als Missgeschick herausstellt, dann wird es Ihren Nachbarn nicht ärgern, sondern freuen, wenn die Polizei kommt, weil Sie als guter Nachbar aufgepasst und den Notruf abgesetzt haben. Darum: Seien Sie mutig, trauen Sie sich immer dann, und anzurufen, wenn Sie ein ungutes Gefühl bei einer Beobachtung haben. Wir freuen uns über Ihre Anrufe über 110!/ah (1280)

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Kreispolizeibehörde Viersen

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Antje Heymanns
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